Dänemark weist ausländische Straftäter ab

Kopenhagen. Dänemark verschärft seinen Umgang mit ausländischen Straftätern drastisch – und steuert damit bewusst auf einen Konflikt mit geltendem europäischem Recht zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen will erreichen, dass ausländische Staatsbürger nach schweren Gewaltverbrechen künftig automatisch abgeschoben werden. Doch genau dieser Plan kollidiert mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ergebnis: ein politisches und rechtliches Dilemma mit Sprengkraft für ganz Europa.

Konkret plant die dänische Regierung, dass Ausländer, die wegen schwerer Delikte wie Körperverletzung oder Vergewaltigung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden, ihr Aufenthaltsrecht verlieren und das Land verlassen müssen – ohne langwierige Einzelfallprüfungen. Nach Angaben des Migrationsministeriums sollen die neuen Regeln bereits ab dem 1. Mai in Kraft treten.

Bislang ist eine automatische Abschiebung nicht vorgesehen. Grund dafür sind internationale Abkommen, die das Recht auf Privat- und Familienleben schützen. Zudem verbietet die EMRK Abschiebungen in Länder, in denen den Betroffenen Folter, unmenschliche Behandlung oder der Tod drohen. Auch sogenannte Kollektivausweisungen sind unzulässig. Genau diese Hürden empfindet Kopenhagen zunehmend als politisches Problem.

Frederiksen geht nun in die Offensive – und stellt die Menschenrechtskonvention selbst infrage. Gemeinsam mit Großbritannien fordert Dänemark eine Reform der EMRK. Die Regierungschefin begründet das mit einer veränderten Realität: Die Konvention sei in einer Zeit entstanden, in der niemand damit gerechnet habe, dass Schutzsuchende in europäischen Staaten schwere Gewaltverbrechen begehen würden. Europa müsse heute, so Frederiksen, „seine Länder schützen – nicht Straftäter“.

Die Wortwahl der Premierministerin ist bewusst zugespitzt. Sie spricht davon, dass Menschen, die einst als Opfer nach Europa gekommen seien, selbst zu Tätern geworden seien. Aussagen, die international für Kritik sorgen, im eigenen Land aber breite Zustimmung finden.

Tatsächlich verfolgt Dänemark seit Jahren eine der restriktivsten Migrationspolitiken Europas. Flüchtlinge sollen sich nach dem Willen der Regierung grundsätzlich nur vorübergehend im Land aufhalten. Wer keinen Schutz mehr benötigt, soll zurückkehren – freiwillig oder notfalls unter Druck. Dazu zählen finanzielle Anreize zur Ausreise ebenso wie verschärfte Bedingungen in sogenannten Ausreisezentren.

Auch außenpolitisch geht Dänemark neue Wege. Die Regierung plant eine diplomatische Vertretung in Syrien, um Rückführungen vorzubereiten, und arbeitet an einem Abschiebeabkommen mit Afghanistan. Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass beide Länder nicht als sicher gelten können.

Laut Migrationsministerium werden derzeit rund 70 Prozent der ausländischen Straftäter abgeschoben, die zu Haftstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Der neue Kurs soll diese Quote weiter erhöhen. Zum Vergleich: In Deutschland fehlen bislang offizielle Zahlen dazu, wie viele der zuletzt rund 23.000 Abgeschobenen zuvor schwere Straftaten begangen hatten.

Mit ihrem Vorstoß zwingt Mette Frederiksen Europa zu einer Grundsatzdebatte: Wie weit darf der Rechtsstaat gehen, um Sicherheit zu gewährleisten? Und was passiert, wenn nationale Sicherheitsinteressen mit internationalen Menschenrechten kollidieren? Dänemark hat sich entschieden – und setzt damit ein Signal, das weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus wirkt.

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