Bund will IP-Adressen drei Monate speichern lassen

Berlin. Die Bundesregierung bereitet einen erneuten Vorstoß zur Speicherung von IP-Adressen vor. Nach Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sollen Internetanbieter künftig verpflichtet werden, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Ziel des Gesetzes ist es, Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Sexualdelikte, Hasskriminalität und andere Formen von Cybercrime wirksamere Instrumente an die Hand zu geben.

Aus einem Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, geht hervor, dass nicht nur die IP-Adressen selbst, sondern auch zusätzliche technische Zuordnungsdaten gespeichert werden sollen. Diese sind notwendig, um eine IP-Adresse eindeutig einem konkreten Internetanschluss und damit einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Da IP-Adressen in der Regel dynamisch vergeben werden und sich regelmäßig ändern, ist eine nachträgliche Identifizierung ohne gespeicherte Daten häufig nicht möglich.

Das Justizministerium argumentiert, dass IP-Adressen im digitalen Raum oft die einzige verwertbare Spur seien, die Täter hinterlassen. Ohne eine begrenzte Vorratsspeicherung liefen Ermittlungen ins Leere, insbesondere bei Delikten wie der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, Online-Betrug oder strafbarem Hass im Netz. Die geplante Regelung solle sicherstellen, dass digitale Spuren auch Wochen oder Monate später noch ausgewertet werden können, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht.

Rückendeckung erhält das Vorhaben von der Gewerkschaft der Polizei. Dort wird die geplante Speicherpflicht grundsätzlich begrüßt, zugleich aber als nicht weitgehend genug kritisiert. Die vorgesehene Frist von drei Monaten sei in komplexen Ermittlungsverfahren häufig zu kurz, insbesondere wenn internationale Sachverhalte oder langwierige Auswertungen eine Rolle spielten. Aus Sicht der Polizei ist die geplante Regelung daher lediglich ein erster Schritt.

Scharfe Kritik kommt hingegen von Datenschützern und aus der Opposition, insbesondere von den Grünen. Sie sehen in dem Gesetz einen erneuten Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung der Internetnutzer. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Helge Limburg, bezeichnete die Pläne als rechtswidrig und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Beide Gerichte hatten frühere Modelle einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung mehrfach gekippt. Die pauschale Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei unverhältnismäßig und verletze Grundrechte.

Bundesjustizministerin Hubig weist diese Vorwürfe zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, betont sie, da weder Inhalte noch Kommunikationspartner gespeichert würden. Die Erstellung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen sei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf stelle aus Sicht des Ministeriums einen ausgewogenen Kompromiss dar, der effektive Strafverfolgung ermögliche, ohne die Freiheit im Netz unangemessen einzuschränken.

Politisch ist das Vorhaben nicht neu. Bereits seit Jahren ringt die Bundesregierung um eine rechtssichere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Eine frühere gesetzliche Grundlage wurde seit 2017 wegen rechtlicher Unsicherheiten faktisch nicht mehr angewendet. Dennoch hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen erneut auf den Weg zu bringen.

Der aktuelle Gesetzentwurf wurde nun zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien verschickt. Nach den Planungen soll das Gesetz im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden. Ob der neue Anlauf diesmal einer verfassungs- und europarechtlichen Prüfung standhält, dürfte jedoch erneut zu einer zentralen Frage der politischen und juristischen Debatte werden.

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