Einbruchschutz: Ist Stacheldraht zulässig?

Mit den kürzer werdenden Tagen beginnt die aktive Saison für Einbrecher. Viele Menschen wollen ihre Sicherheit daher selbst verbessern und nachrüsten. Doch nicht jede Maßnahme ist erlaubt – und nicht alles wirkt gleichermaßen abschreckend. Experten warnen vor typischen Fehlern und klären auf, welche baulichen Veränderungen zulässig sind.

Effektiver Schutz ist zeitaufwändig

Foto: pixabay.com/Kris

Der effektivste Schutz gegen Einbrüche bleibt ein möglichst hoher Zeitaufwand für Täter. Besonders stabile Tür- und Fensterschlösser entscheiden darüber, ob Kriminelle ihr Vorhaben abbrechen. Einbruchswerkzeuge werden bevorzugt an Zylindern angesetzt, die entweder aufgebohrt oder herausgebrochen werden. Moderne Sicherheitsschlösser sollten solchen Angriffen mindestens drei Minuten standhalten. Diese wenige Minuten können darüber entscheiden, ob ein Täter flieht, bevor er überhaupt ins Gebäude gelangt.

Ein Schließzylinder sollte grundsätzlich ausgetauscht werden, sobald ein Schlüssel verloren wurde oder nach einem Umzug. Fachleute empfehlen zudem Schlüssel, die nur mit einer Sicherheitskarte nachgemacht werden können. Das erhöht zwar den Preis, verhindert aber heimliche Kopien.

Für Mieter ist der Handlungsspielraum eingeschränkt. Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Wohnung einbruchssicher zu gestalten, wenn dies bei Vertragsabschluss nicht vereinbart war. Wer eigenständig nachrüstet, muss beim Auszug damit rechnen, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen. Werden vom Vermieter nachträglich neue Sicherheitsvorkehrungen eingebaut, kann dies als Modernisierung gelten und zu einer Mieterhöhung führen.

Ist Stacheldraht erlaubt?

Foto: pixabay.com/ASchuehlein

Besonders häufig herrscht Unsicherheit bei der Frage, was an Grundstücksgrenzen erlaubt ist. Stacheldraht oder scharfkantige Abwehrmaßnahmen auf Mauern sind unzulässig und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Grundsätzlich muss eine Grundstückseinfriedung nicht nur den Vorgaben der Gemeinde entsprechen, sondern auch sicher und ungefährlich sein.

Türen und Fenster lassen sich wirkungsvoll nachrüsten. Zusätzliche Riegel, Stangenschlösser oder abschließbare Fenstergriffe erhöhen die Sicherheit deutlich. Allerdings dürfen in Mietwohnungen solche Maßnahmen, die bauliche Eingriffe erfordern, nur mit Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden.

Was ist bei Videoüberwachung zu beachten?

Foto: pixabay.com/Simon Elliott

Auch die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks ist rechtlich klar geregelt. Privatkameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Bereiche des öffentlichen Verkehrsraums oder Nachbarflächen dürfen grundsätzlich nicht erfasst werden. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Einzelfällen, beispielsweise nach wiederholten Einbruchsversuchen und nur für kurze Zeiträume. Selbst Attrappen können rechtliche Probleme verursachen, wenn sich Außenstehende beobachtet fühlen. Jede Form der Überwachung muss zudem durch ein gut sichtbares Hinweisschild kenntlich gemacht werden.

Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko für Einbrüche erfahrungsgemäß deutlich. Experten raten deshalb, technische Maßnahmen mit umsichtigem Verhalten zu kombinieren und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen, bevor Umbauten vorgenommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert