Berlin. Nach einer groß angelegten Krisenreaktionsübung der Bundesregierung ist eine alte und hochsensible Sicherheitsdebatte erneut entbrannt: Darf ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen werden, um Menschen am Boden zu schützen? Die Antwort der Bundesregierung fällt eindeutig aus. Ein Abschuss eines zivilen Flugzeugs komme nach geltender Rechtslage nicht infrage. Das stellte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille nach der Übung klar und verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2006.
Damals hatten die Karlsruher Richter zentrale Teile des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Verfassungsgericht stellte Menschenwürde über Staatsinteresse
Konkret ging es um die Frage, ob der Staat ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abschießen darf, wenn dadurch möglicherweise ein Anschlag mit vielen Todesopfern verhindert werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht entschied damals, dass unschuldige Passagiere an Bord nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden dürften. Ein Abschuss verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde. Damit wurde eine Regelung des Luftsicherheitsgesetzes aufgehoben, die der Bundeswehr unter bestimmten Umständen einen solchen Einsatz erlaubt hätte.
Frühere Aussagen von Jung sorgten für Kontroversen
Die Debatte hatte bereits kurz nach dem Urteil für politische Spannungen gesorgt. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung hatte 2007 erklärt, er würde im Ernstfall dennoch einen Abschussbefehl erteilen, falls keine andere Möglichkeit bestehe, Menschen zu schützen. Jung berief sich dabei auf den sogenannten „übergesetzlichen Notstand“ — ein juristisch umstrittenes Konzept, wonach in extremen Ausnahmefällen andere Rechtsgüter über geltendes Recht gestellt werden könnten.
Die aktuelle Bundesregierung distanziert sich jedoch deutlich von solchen Überlegungen. Regierungssprecher Hille erklärte, man wolle frühere Aussagen nicht kommentieren. Gleichzeitig machte er klar, dass die heutige Rechtslage eindeutig sei.
Entführungs-Szenario bei bundesweiter Übung simuliert
Die Diskussion wurde durch eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung ausgelöst, die am Mittwoch unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz stattfand. Dabei simulierte die Bundesregierung die Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum. Ziel war es, Abläufe zwischen Regierung, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr unter realitätsnahen Bedingungen zu testen. Besonders bemerkenswert: Für das Szenario wurde tatsächlich ein Flugzeug eingesetzt. Dieses wurde von einer Alarmrotte der Bundeswehr mit zwei Eurofighter-Kampfjets abgefangen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleitet.
Nach Angaben der Bundesregierung verlief die Übung erfolgreich.
Sicherheitslage bleibt sensibles Thema
Die Frage nach dem Umgang mit entführten Flugzeugen gilt seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 als eines der schwierigsten sicherheitspolitischen und ethischen Themen überhaupt. Während Sicherheitsbehörden auf schnelle Handlungsfähigkeit pochen, sehen Verfassungsrechtler enge Grenzen staatlicher Gewaltanwendung gegenüber unschuldigen Zivilisten. Die jüngste Klarstellung der Bundesregierung zeigt, dass Deutschland auch im Krisenfall an den Vorgaben des Grundgesetzes festhalten will — selbst unter extremen Bedingungen.


