Wer schon einmal beim Arzt war, weiß: Jede Behandlung hinterlässt Spuren – und zwar in der Patientenakte. Diese Akte enthält Diagnosen, Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Medikationspläne und Arztberichte. Doch wem gehören diese Daten eigentlich – und was dürfen Patientinnen und Patienten damit tun? Ein Überblick über die wichtigsten Rechte auf Einsicht und Löschung.
Recht auf Einsicht
Nach § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Patientinnen und Patienten grundsätzlich das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Das gilt unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform geführt wird. Der Arzt darf die Einsicht nur in Ausnahmefällen verweigern – etwa wenn durch die Offenlegung erhebliche gesundheitliche Nachteile drohen oder Dritte betroffen sind.
Auch Kopien der Akte dürfen angefordert werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen dafür allerdings eine angemessene Kostenerstattung verlangen – meist für den Aufwand des Kopierens oder Scannens. Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die erste Kopie der personenbezogenen Daten jedoch kostenfrei.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch digital verwalten. Über Krankenkassen-Apps lassen sich Befunde, Impfungen oder Rezepte abrufen. Patientinnen und Patienten behalten hier die volle Kontrolle: Sie können gezielt festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff haben und welche Dokumente gelöscht werden sollen.
Recht auf Berichtigung und Löschung
Wer Fehler in seiner Patientenakte entdeckt, darf nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Schwieriger ist es mit der Löschung: Nach Art. 17 DSGVO besteht zwar grundsätzlich ein „Recht auf Vergessenwerden“, doch medizinische Dokumentationen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ärztinnen und Ärzte müssen Behandlungsunterlagen mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren – in bestimmten Fällen, etwa bei Röntgenaufnahmen, sogar bis zu 30 Jahre. Erst danach dürfen Daten gelöscht oder vernichtet werden.
Transparenz und Datenschutz
Patientendaten sind besonders sensibel. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht und müssen sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Patientinnen und Patienten wiederum haben das Recht, zu wissen, wer welche Daten speichert, verarbeitet oder weitergibt. Kritiker fordern seit Langem, dass diese Rechte stärker durchgesetzt werden – etwa durch einfachere digitale Zugänge oder klarere Fristen für Auskünfte.
Die Patientenakte ist kein Geheimdokument des Arztes, sondern Teil des Selbstbestimmungsrechts der Patientinnen und Patienten. Sie dürfen Einsicht verlangen, Fehler korrigieren lassen und – nach Ablauf gesetzlicher Fristen – auch die Löschung fordern. Die Digitalisierung eröffnet neue Chancen, verlangt aber auch ein hohes Maß an Datenschutz und Transparenz.


