Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) wächst der politische Druck, den Umgang mit extremistischen Gefährdern grundlegend zu verändern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Personen, die den Sicherheitsbehörden als besonders gefährlich bekannt sind, künftig besser überwacht und gegebenenfalls an der Begehung eines Anschlags gehindert werden können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert nach der Tat deutlich schärfere Maßnahmen. Dazu gehören nach seinen Vorstellungen unter anderem der verstärkte Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft. Auch die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern stellt der Minister infrage. Die Diskussion erhält besondere Brisanz, weil der mutmaßliche Täter des Anschlags den Behörden bereits bekannt gewesen sein soll. Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der 21-Jährige zuletzt sogar als Hochrisikoperson eingestuft und überwacht worden.
Mutmaßlicher Täter war den Behörden bekannt
Der Anschlag wirft damit eine zentrale Frage auf: Wie konnte ein Mann, der als potenziell gefährlich eingestuft und von Sicherheitsbehörden beobachtet wurde, dennoch einen Angriff verüben? Nach bisherigen Erkenntnissen war der Tatverdächtige bereits wegen eines versuchten Anschlusses an die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ins Visier der Behörden geraten. Im Mai wurde er nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, sodass der junge Mann wieder auf freien Fuß kam.
Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ liefen bis zuletzt Überwachungsmaßnahmen. Unter anderem soll eine Kamera den Eingang seines Wohnhauses erfasst haben. Dennoch konnte der Mann am Abend des Anschlags seine Wohnung verlassen und wenig später den Angriff verüben.
Dobrindt fordert elektronische Fußfesseln
Bundesinnenminister Dobrindt sieht deshalb Handlungsbedarf. Nach seiner Vorstellung sollen elektronische Fußfesseln bei Gefährdern künftig stärker eingesetzt werden können. Damit könnten Bewegungen von Personen kontrolliert und mögliche Verstöße gegen Auflagen frühzeitig erkannt werden. Zudem plädiert der CSU-Politiker für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft. Gefährder, von denen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine konkrete Gefahr ausgeht, sollen seiner Ansicht nach unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor einer möglichen Tat längerfristig festgesetzt werden können.
Dobrindt bezeichnete eine solche Möglichkeit als zwingend notwendig. Gleichzeitig fordert er eine Überprüfung der Regeln zum Jugendstrafrecht. Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern sei aus seiner Sicht nicht akzeptabel.
SPD signalisiert Prüfung aller Möglichkeiten
Auch innerhalb der SPD gibt es Forderungen nach einer umfassenden Überprüfung des bestehenden Instrumentariums. Die Sozialdemokraten wollen nach dem Anschlag prüfen, ob die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausreichen und an welchen Stellen Änderungen notwendig sein könnten. Dabei geht es nicht ausschließlich um neue Gesetze. Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob vorhandene Befugnisse von Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden konsequent genutzt werden und wie Informationen zwischen den zuständigen Stellen besser ausgetauscht werden können. Die Debatte dürfte damit über die Frage einzelner Strafrechtsverschärfungen hinausgehen. Im Raum steht vielmehr eine grundsätzliche Neubewertung des staatlichen Umgangs mit Personen, die als besonders gefährlich eingestuft werden.
Jugendstrafrecht gerät erneut in den Fokus
Besonders kontrovers wird die Rolle des Jugendstrafrechts diskutiert. Der mutmaßliche Attentäter war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 21 Jahre alt. Nach den bisherigen Informationen wurde er dennoch nach Jugendstrafrecht behandelt, unter anderem weil das Gericht eine sogenannte Reifeverzögerung angenommen hatte. Die Berliner Justiz verteidigt die damalige Entscheidung. Nach Angaben des Gerichts habe es keine ausreichenden Gründe für eine weitere Untersuchungshaft gegeben. Eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr sei demnach nicht festgestellt worden.
Kritiker halten dagegen, dass bei Personen mit extremistischer Vorgeschichte und einer hohen Gefährdungseinschätzung andere Maßstäbe gelten müssten. Die Frage, wann bei Heranwachsenden das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, dürfte deshalb erneut zu einem politischen Streitpunkt werden.
Sicherheitsexperten warnen vor zu einfachen Lösungen
Die Forderungen nach Präventivhaft und einer stärkeren Überwachung von Gefährdern stoßen zugleich auf rechtsstaatliche Grenzen. Die Einstufung als Gefährder bedeutet nicht automatisch, dass eine Person eine Straftat begangen hat. Sie basiert auf einer polizeilichen Gefahrenprognose. Genau darin liegt das Spannungsfeld: Der Staat muss potenzielle Anschläge verhindern, darf Menschen aber nicht allein aufgrund einer Einschätzung ihrer möglichen zukünftigen Gefährlichkeit dauerhaft ihrer Freiheit berauben.
Auch der ARD-Terrorismusexperte Michael Götschenberg verwies darauf, dass eine Gefährder-Einstufung keine Verurteilung darstellt. In einem Rechtsstaat sei es deshalb nicht ohne Weiteres möglich, Personen allein wegen einer angenommenen Gefährlichkeit dauerhaft einzusperren.
BKA zählt Hunderte islamistische Gefährder
Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Sicherheitslage statt. Das Bundeskriminalamt zählt bundesweit Hunderte Personen, die im Bereich des islamistischen Extremismus als Gefährder eingestuft werden. Die Zahl allein lässt zwar keinen direkten Rückschluss auf die konkrete Terrorgefahr zu. Sie verdeutlicht aber den erheblichen Aufwand, der für Überwachung und Gefahrenabwehr notwendig ist. Für die Sicherheitsbehörden stellt sich deshalb die Frage, welche Personen tatsächlich dauerhaft überwacht werden müssen, wann eine engmaschige Observation reduziert werden kann und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn eine konkrete Anschlagsgefahr vermutet wird.
Überwachung allein verhindert offenbar nicht jede Tat
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters zeigt nach Ansicht von Kritikern eine mögliche Schwachstelle des bisherigen Systems. Selbst eine Überwachung kann einen Anschlag nicht zwangsläufig verhindern. Nach den bisherigen Recherchen soll der 21-Jährige zuletzt unauffällig gewirkt haben. Die intensive Beobachtung sei deshalb offenbar zurückgefahren worden. Dennoch verließ er am Abend des Anschlags seine Wohnung und fuhr anschließend in den Berliner Tiergarten, wo es zu der tödlichen Attacke kam.
Damit stellt sich auch die Frage, ob Sicherheitsbehörden bei bekannten Extremisten künftig länger an intensiven Überwachungsmaßnahmen festhalten sollten. Eine solche Ausweitung würde allerdings erhebliche personelle und rechtliche Konsequenzen haben.
Forderungen nach Prävention und besserer Zusammenarbeit
Neben repressiven Maßnahmen werden auch Forderungen nach einer stärkeren Präventionsarbeit laut. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, betonte, dass der Radikalisierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen früher entgegengewirkt werden müsse. Dabei geht es um eine Kombination aus Prävention, Deradikalisierung und konsequenter Strafverfolgung. Extremistische Propaganda im Internet, Radikalisierung über soziale Netzwerke und die Bildung extremistischer Kontakte stellen die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig fordern Kritiker eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Nachrichtendiensten. Der Fall in Berlin dürfte deshalb auch die Diskussion über Informationsaustausch und Zuständigkeiten neu entfachen.
Anschlag sorgt für politische Grundsatzdebatte
Der Angriff auf den CSD hat damit eine weitreichende innenpolitische Debatte ausgelöst. Im Zentrum stehen nicht nur die Ermittlungen zur Tat selbst, sondern auch die Frage, ob der Staat ausreichend Möglichkeiten besitzt, bekannte Gefährder an einem Anschlag zu hindern. Während die Union auf schärfere Überwachung, elektronische Fußfesseln und Präventivhaft drängt, verweist die andere Seite auf die Grenzen des Rechtsstaates. Eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze müsse verhältnismäßig bleiben und dürfe nicht dazu führen, dass Menschen allein aufgrund einer Prognose dauerhaft ihrer Freiheit beraubt werden.
Entscheidend ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt
Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem der Terrorismusbekämpfung: Sicherheitsbehörden müssen Entscheidungen treffen, bevor eine Straftat passiert. Gleichzeitig können sie die Zukunft nicht mit Sicherheit vorhersagen. Wird ein Gefährder zu früh in Haft genommen, stellt sich die Frage nach der rechtsstaatlichen Grundlage. Wird er zu spät gestoppt, kann das fatale Folgen haben. Genau zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die aktuelle Debatte. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD wird die Bundesregierung deshalb entscheiden müssen, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob neue gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden sollen.
Die politische Diskussion über Gefährder, Präventivhaft und Jugendstrafrecht dürfte damit erst begonnen haben. Der Fall Berlin könnte zu einem Wendepunkt in der deutschen Sicherheitspolitik werden.


