Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz

Berlin. Der Bundestag hat nach langen Debatten die Einführung eines neuen Wehrdienstes beschlossen und damit die Weichen für einen tiefgreifenden Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur gestellt. Kern des Gesetzespakets ist die verpflichtende Musterung aller Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 – während die Entscheidung, tatsächlich Dienst bei der Bundeswehr zu leisten, weiterhin freiwillig bleiben soll. Dennoch hält sich die Politik ausdrücklich die Möglichkeit offen, später eine Teil-Wehrpflicht einzuführen, falls Freiwillige nicht in ausreichender Zahl gefunden werden.

Knappes Abstimmungsergebnis – Gesetz soll 2026 in Kraft treten

Für das Wehrdienstmodernisierungsgesetz votierten 323 Abgeordnete, 272 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich. Dem Beschluss muss noch der Bundesrat zustimmen, was am 19. Dezember erwartet wird. Wirksam werden soll das Gesetz Anfang 2026 – 15 Jahre nach der Aussetzung der klassischen Wehrpflicht.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem „entscheidenden Schritt“ zur Ertüchtigung der Bundeswehr. Die Auseinandersetzungen im Parlament und die bundesweiten Schülerproteste zeigten, „wie ernst diese Debatte ist“.

Der Minister machte klar: Auch wenn der Dienst zunächst freiwillig bleibe, werde Deutschland „um eine Teil-Wehrpflicht nicht herumkommen“, sollte der Bedarf nicht gedeckt werden. Angesichts der sicherheitspolitischen Lage sei die Stärkung der Streitkräfte notwendig – auch gegen Widerstand aus Teilen der Opposition.

Reaktionen aus den Fraktionen: Lob, Kritik und scharfe Worte

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen begrüßte das Gesetz als „zentrale Säule“ einer neuen Sicherheitsstrategie. Die AfD kritisierte den Entwurf hingegen als „mutlos“.

Von links kam deutliche Ablehnung: Desiree Becker (Linke) warf der Regierung vor, junge Menschen zwängen zu wollen, „für das Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“. Auch die Grünen zeigten sich unzufrieden. Sicherheitspolitikerin Sara Nanni bemängelte, das Gesetz beantworte nicht die grundlegenden Fragen der Gesamtverteidigung – etwa die Einbindung aller Geschlechter.

Massiver Personalaufbau geplant

Bis 2035 soll die Bundeswehr von derzeit rund 184.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten auf bis zu 270.000 anwachsen. Zusätzlich werden 200.000 Reservisten angestrebt. Ab 2027 muss das Verteidigungsministerium dem Bundestag alle sechs Monate Zahlen zu den freiwilligen Meldungen vorlegen.

Sollte die Personalbasis nicht ausreichen, kann der Bundestag die sogenannte Bedarfswehrpflicht aktivieren – und damit eine Zwangseinberufung ermöglichen.

Musterung und Fragebogen für alle 18-Jährigen

Das neue Gesetz führt außerdem die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-Jährigen erhalten künftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen – für Frauen bleibt die Teilnahme freiwillig. Zudem wird die verpflichtende Musterung für alle Männer ab Jahrgang 2008 eingeführt.

Damit die Bundeswehr genügend Nachwuchs gewinnt, sollen spürbare Anreize geschaffen werden, nämlich knapp 2.600 Euro brutto monatliche Vergütung, Zuschüsse zu Pkw- und Lkw-Führerscheinen und begleitende Werbung auch für soziale Freiwilligendienste.

Mit dem neuen Wehrdienstmodell startet Deutschland den tiefgreifendsten Umbau seiner militärischen Personalstrukturen seit Aussetzung der Wehrpflicht. Während Freiwilligkeit offiziell im Vordergrund steht, wächst im Hintergrund die Option einer künftigen Teil-Wehrpflicht – ein politischer Balanceakt zwischen sicherheitspolitischem Druck und gesellschaftlichem Widerstand.

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