Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Reservestärkungsgesetz beschlossen und damit den Weg für einen umfassenden Ausbau der Reserve der Bundeswehr freigemacht. Mit der Reform sollen Reservistinnen und Reservisten künftig schneller verfügbar sein und flexibler eingesetzt werden können. Ziel ist es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage nachhaltig zu stärken.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Abkehr vom bisherigen Prinzip der sogenannten „doppelten Freiwilligkeit“. Bislang konnten sowohl Reservisten als auch deren Arbeitgeber Reservedienstleistungen ablehnen. Künftig sollen ehemalige Soldatinnen und Soldaten unter bestimmten Voraussetzungen auch in Friedenszeiten verpflichtend zu Übungen und Reservediensten herangezogen werden können. Die Altersgrenzen und die Dauer möglicher Einberufungen richten sich nach der zuvor geleisteten Dienstzeit.
Reserve soll massiv wachsen
Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung ehrgeizige Ziele. Die Zahl der fest eingeplanten Reservistinnen und Reservisten soll in den kommenden Jahren deutlich steigen. Eine leistungsfähige Reserve gilt als unverzichtbarer Bestandteil der Landes- und Bündnisverteidigung und soll die aktive Truppe im Krisen- und Verteidigungsfall wirkungsvoll unterstützen.
Während das Verteidigungsministerium den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur Stärkung der nationalen Sicherheit bewertet, äußern Wirtschaftsvertreter Bedenken. Unternehmen befürchten zusätzliche Belastungen, wenn Beschäftigte künftig häufiger oder kurzfristiger zu Reservediensten einberufen werden. Deshalb fordern Verbände verlässliche Planungs- und Ausgleichsregelungen.
Bundestag entscheidet über das Gesetz
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Erst nach der Beratung und Verabschiedung durch den Bundestag kann das Reservestärkungsgesetz in Kraft treten. Die Reform gilt als zentraler Baustein der geplanten Neuausrichtung der Bundeswehr und ihrer Reserve.


