Brandenburg begrenzt Windkraft-Ausbau

Potsdam. Der Landtag Brandenburg hat den Ausbau der Windenergie vorerst gebremst. Mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen die Abgeordneten am Mittwoch in Potsdam ein befristetes Moratorium: Bis Ende Januar 2027 dürfen neue Windparks in drei Planungsregionen nur noch in ausgewiesenen Windvorranggebieten entstehen.

Betroffen sind die Planungsgemeinschaften Prignitz-Oberhavel, Lausitz-Spreewald und Oderland-Spree. Dort sind die Regionalpläne zur Steuerung des Windkraftausbaus noch nicht abgeschlossen. In den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming hingegen sind entsprechende Planungen bereits verabschiedet.

Mit dem Moratorium soll verhindert werden, dass bis zur Fertigstellung der neuen Regionalpläne weitere Anlagen ungesteuert genehmigt und gebaut werden. Hintergrund ist eine bundesgesetzliche Vorgabe: Die Länder müssen bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) verteidigte die Entscheidung als notwendigen Steuerungsmechanismus. Es gehe nicht darum, erneuerbare Energien auszubremsen, sondern den Ausbau gezielt zu lenken – insbesondere dorthin, wo die Netzinfrastruktur die Einspeisung des erzeugten Stroms gewährleisten könne. Ähnlich argumentierte Infrastrukturminister Detlev Tabbert (parteilos). Vor der Neuregelung hätten Windräder nahezu überall errichtet werden können, häufig jedoch ohne ausreichende Netzkapazitäten. Das habe zu Akzeptanzproblemen geführt.

Politisch brisant ist der Beschluss auch deshalb, weil das Moratorium ursprünglich ein gemeinsames Projekt von SPD und BSW war. Nach dem Bruch der Koalition im Januar brachte die SPD den Gesetzentwurf allein ein und passte ihn gemeinsam mit der CDU an. Die jetzige Entscheidung gilt als mögliches Signal für eine künftige SPD-CDU-Koalition.

Kritik kommt von der Opposition. AfD und BSW bemängeln, dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt. Bereits laufende Genehmigungsverfahren – laut BSW für knapp 1.000 Anlagen – können somit nicht gestoppt werden. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sprach von einem drohenden „Windrad-Wildwuchs“. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann hielt dagegen: Eine rückwirkende Regelung wäre juristisch kaum haltbar.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums waren im Januar 4.150 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9.550 Megawatt in Brandenburg installiert. Bis 2030 soll die Leistung auf 11.500 Megawatt steigen, bis 2040 auf 15.000 Megawatt. Eine moderne Anlage kann rechnerisch mehr als 4.000 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen.

Mit dem Moratorium versucht Brandenburg nun den Balanceakt zwischen beschleunigtem Ausbau erneuerbarer Energien, rechtlicher Planungssicherheit und wachsender Skepsis in Teilen der Bevölkerung. Ob diese Gratwanderung gelingt, dürfte sich spätestens zeigen, wenn die Regionalpläne verabschiedet sind – und der nächste Ausbauschub ansteht.

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