Wiesbaden. Die Bedrohung durch verdächtige Drohnenflüge über Deutschland hat nach Einschätzung des Bundeskriminalamts ein neues Ausmaß erreicht. In einem internen Bundeslagebild zur Gefährdung durch das „Tatmittel Drohne“ erfasste das BKA bis Mitte Dezember 2025 eine vierstellige Zahl entsprechender Vorfälle. Nach Angaben von BKA-Präsident Holger Münch wurden allein in diesem Jahr mehr als 1.000 mutmaßlich sicherheitsrelevante Drohnenflüge gemeldet.
Gegenüber der „Bild“-Zeitung sprach Münch von einer „ausgeprägten Gefahrenlage“. Seit Jahresbeginn führe das BKA ein eigenes Lagebild, in dem sämtliche Verdachtsfälle systematisch ausgewertet würden. Dabei arbeite man eng mit der Bundeswehr zusammen. Besonders häufig betroffen seien militärische Einrichtungen, Flughäfen sowie weitere kritische Infrastrukturen. Dazu zählen laut BKA auch Rüstungsunternehmen und Hafenanlagen.
Wer hinter den Drohnenflügen steckt, ist in vielen Fällen unklar. Eine eindeutige Zuordnung, etwa zu russischen Akteuren, sei nicht mit hundertprozentiger Sicherheit möglich, erklärte Münch. Ein zentrales Problem sei, dass die Drohnenpiloten meist nicht identifiziert oder gestellt werden könnten. Ohne Zugriff auf die Verantwortlichen bleibe oft nur eine Bewertung auf Grundlage von Mustern und Begleitumständen.
Dennoch deutet nach Einschätzung des BKA vieles auf staatlich gesteuerte Aktivitäten hin. In zahlreichen Fällen sei auffällig, dass nach bestimmten Vorfällen die Zahl der Meldungen sprunghaft ansteige. Das spreche für gezielte Operationen mit einem klaren Ziel: Verunsicherung. „Bei einer offensichtlich staatlichen Operation gibt es hinterher eine unglaublich hohe Anzahl an neuen Meldungen und eine hohe Verunsicherung in der Bevölkerung“, so Münch.
Neben psychologischen Effekten könnten die Drohnenflüge jedoch auch der Informationsgewinnung dienen. Der BKA-Präsident verwies darauf, dass Drohnen zwar kein Ersatz für Satelliten seien, aber Fähigkeiten besäßen, die diese nicht abdecken könnten. Besonders sensibel seien Überflüge über militärische Einrichtungen, in denen auch ukrainische Soldaten ausgebildet werden. Dort könnten Drohnen beispielsweise erfassen, welche Smartphones sich in einem bestimmten Gebiet befinden.
Solche Daten könnten später genutzt werden, um Geräte an anderen Orten wiederzuerkennen – etwa an der Front in der Ukraine. Die Drohne fungiere damit nicht nur als Beobachtungsinstrument, sondern als technisches Mittel zur digitalen Aufklärung, warnte Münch. Gerade diese Kombination aus Aufklärung und psychologischer Wirkung mache die Bedrohung durch Drohnen besonders ernst.
Sicherheitsbehörden stehen damit vor einer wachsenden Herausforderung. Die hohe Zahl an Vorfällen, die Sensibilität der betroffenen Ziele und die schwierige Beweisführung zeigen, wie verwundbar moderne Gesellschaften gegenüber neuen Formen hybrider Bedrohung sind. Das Bundeslagebild des BKA macht deutlich: Drohnen sind längst nicht mehr nur ein technisches Hobby – sie sind zu einem sicherheitspolitischen Faktor geworden.


