Die anhaltende Trockenheit hat im Saalekreis zu weitreichenden Konsequenzen geführt. Mit einer neuen Allgemeinverfügung untersagt die Kreisverwaltung ab sofort die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und anderen Oberflächengewässern. Die Regelung gilt vom 7. Juli bis zum 30. September und soll die ohnehin stark belasteten Wasserreserven schützen.
Verbot trifft Gartenbesitzer, Sportvereine und Poolbesitzer
Besonders betroffen sind private Grundstückseigentümer. Das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen oder Teichen zur Gartenbewässerung ist künftig untersagt. Technische Hilfsmittel wie Pumpen dürfen nicht mehr eingesetzt werden, um Wasser aus Oberflächengewässern zu fördern. Das Verbot betrifft jedoch nicht nur Privatgärten. Auch die Bewässerung von Fußballplätzen, Tennisanlagen, Golfplätzen, Reitflächen oder anderen Sportanlagen mit Wasser aus natürlichen Gewässern ist nicht mehr erlaubt. Ebenso dürfen Pools nicht mehr mit Wasser aus Seen oder Flüssen befüllt werden.
Strenge Regeln auch für Brunnenbesitzer
Zusätzlich schränkt der Landkreis die Nutzung privater Brunnen deutlich ein. Zwischen 8 und 18 Uhr dürfen Brunnen nicht zur Bewässerung von Grundstücken eingesetzt werden. Ziel ist es, die Wasserentnahme während der heißen und verdunstungsintensiven Tagesstunden zu reduzieren. Auch die Landwirtschaft ist von den Maßnahmen betroffen. Selbst Betriebe mit gültiger wasserrechtlicher Genehmigung dürfen Flächen entlang der Saale, der Weiße Elster und der Unstrut nur außerhalb des Zeitfensters zwischen 8 und 18 Uhr beregnen.
Behörden warnen vor weiter sinkendem Grundwasserspiegel
Nach Angaben des Landkreises haben die geringen Niederschläge und die wiederkehrenden Trockenperioden in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Rückgang der Wasserreserven geführt. Sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer hätten bislang keine ausreichende Möglichkeit zur Erholung gehabt. Mit den Einschränkungen soll verhindert werden, dass die Pegelstände weiter absinken und sich die Situation in den Sommermonaten zusätzlich verschärft. Der Erhalt des Grundwasserspiegels steht dabei im Mittelpunkt der Maßnahmen.
In begründeten Einzelfällen können Bürger, Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe Ausnahmen beantragen. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Details und Ausnahmeregelungen stellt der Landkreis online zur Verfügung.


