Nach dem iranischen Raketenbeschuss auf türkisches Staatsgebiet hat die Nato ihre Alarm- und Einsatzbereitschaft bei der ballistischen Raketenabwehr deutlich erhöht. Das militärische Hauptquartier des Bündnisses im belgischen Mons bestätigte am Donnerstagabend entsprechende Maßnahmen. Hintergrund ist die wachsende Sorge vor einer weiteren Eskalation des Konflikts im Nahen Osten.
Die jüngsten Angriffe des Iran richteten sich nicht nur gegen Ziele in der Region, sondern trafen indirekt auch Einrichtungen von Nato-Staaten. Neben der abgefangenen Rakete auf dem Weg in Richtung Türkei wurde zuvor bereits ein britischer Militärstützpunkt auf Zypern attackiert. Diese Entwicklungen werfen die Frage auf, ob das Verteidigungsbündnis in den Konflikt hineingezogen werden könnte.
Droht der Bündnisfall?
Grundsätzlich sieht Artikel 5 des Nato-Vertrags vor, dass ein bewaffneter Angriff auf ein Mitgliedsland als Angriff auf alle Bündnispartner gewertet wird. In einem solchen Fall sollen die Mitglieder dem angegriffenen Staat Beistand leisten. Doch trotz der jüngsten Angriffe gilt ein direkter Kriegseintritt der Nato derzeit als eher unwahrscheinlich.
Der Grund: Artikel 5 wird nicht automatisch ausgelöst. Zunächst müsste das betroffene Land offiziell Unterstützung anfordern. Weder die Türkei noch Großbritannien haben bislang einen entsprechenden Antrag gestellt. Beide Staaten sehen ihre aktuellen Verteidigungsfähigkeiten offenbar als ausreichend an, um die begrenzten Angriffe abzuwehren.
Angriffe bislang mit begrenzten Schäden
Der Vorfall auf Zypern verdeutlicht diese Einschätzung. Dort hatte eine Drohne iranischer Bauart in der Nacht zum Montag einen Hangar auf dem britischen Luftwaffenstützpunkt Akrotiri getroffen. Der Schaden blieb gering. Auch die ballistische Rakete, die in Richtung Türkei abgefeuert wurde, konnte rechtzeitig von einem Nato-Luftverteidigungssystem abgefangen werden.
Solange die Angriffe begrenzt bleiben und keine größeren Schäden oder Opfer verursachen, dürfte ein formeller Antrag auf Ausrufung des Bündnisfalls unwahrscheinlich bleiben.
Konsens im Nato-Rat notwendig
Selbst wenn ein Nato-Mitglied den Bündnisfall beantragen würde, wäre eine militärische Reaktion nicht automatisch garantiert. Der Nordatlantikrat, das höchste politische Entscheidungsgremium der Allianz, müsste den Bündnisfall einstimmig feststellen.
Gerade in der aktuellen Lage könnte ein solcher Konsens schwierig sein. Einige europäische Nato-Mitglieder, darunter Spanien und Frankreich, kritisieren die vorausgegangenen Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran als völkerrechtswidrig. Diese politischen Spannungen könnten eine gemeinsame Entscheidung erschweren.
Unterstützung auch ohne Bündnisfall möglich
Unabhängig von Artikel 5 kann die Nato jedoch bereits militärische Unterstützung leisten. In solchen Fällen kann der Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte in Europa zusätzliche Maßnahmen zur Abschreckung und Verteidigung anordnen. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz „Eastern Sentry“, der im vergangenen Jahr nach Luftraumverletzungen durch russische Kampfflugzeuge gestartet wurde. Damals verlegte Deutschland Eurofighter-Kampfjets nach Polen, um den Nato-Partner zu unterstützen.
Ähnliche Maßnahmen könnten auch jetzt ergriffen werden, ohne dass offiziell der Bündnisfall ausgerufen wird.
Politische Risiken eines Bündnisfalls
Ein Antrag auf Artikel 5 birgt zudem erhebliche politische Risiken. Sollte ein Beistandsersuchen innerhalb der Nato auf Widerstand stoßen und abgelehnt werden, könnte dies die Glaubwürdigkeit des Bündnisses massiv beschädigen. Gegner wie Russland könnten daraus Zweifel an der Geschlossenheit der Allianz ableiten.
Auch eine offizielle Nato-Beteiligung am Konflikt könnte die Lage im Nahen Osten weiter eskalieren. Der Iran könnte dies als Rechtfertigung nutzen, weitere Nato-Staaten direkt anzugreifen. Hinzu kommt, dass selbst nach Aktivierung von Artikel 5 jedes Mitgliedsland eigenständig entscheidet, welche Form der Unterstützung es leisten will. Ein automatischer Militäreinsatz aller Bündnispartner ist nicht vorgesehen.
Artikel 4 als politisches Signal
Stattdessen könnten die betroffenen Staaten zunächst auf Artikel 4 des Nato-Vertrags zurückgreifen. Dieser sieht Konsultationen zwischen den Mitgliedern vor, wenn ein Staat seine Sicherheit bedroht sieht. Solche Beratungen dienen häufig als politisches Signal der Geschlossenheit und können zusätzliche Verteidigungsmaßnahmen auslösen, ohne direkt den Bündnisfall auszurufen.
Angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten bleibt die Situation hochdynamisch. Während die Nato ihre Verteidigungsbereitschaft erhöht, versuchen die Bündnisstaaten zugleich, eine direkte militärische Konfrontation mit dem Iran zu vermeiden.


