Diese Gegenstände dürfen Sie im Keller nicht lagern

In vielen deutschen Mietshäusern gehört ein Kellerabteil zur Wohnung dazu – doch nicht alles, was dort abgestellt wird, ist rechtlich unproblematisch. Immer wieder landen vor Gericht Fälle, in denen Mieter ihre Kellerräume zweckentfremden oder darin Dinge aufbewahren, die dort nicht hingehören. Entscheidend ist dabei, dass der Keller in erster Linie als Abstellraum gilt, nicht aber als Wohn- oder Arbeitsfläche. Wer ihn als Werkstatt nutzt oder gar umbaut, verstößt gegen den Mietvertrag. Noch heikler wird es, wenn gefährliche oder feuergefährliche Materialien deponiert werden. Lacke, Benzin oder Gasflaschen stellen ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im gesamten Gebäude dar. Kommt es zu einem Brand, kann die Lagerung solcher Stoffe nicht nur rechtliche Folgen haben, sondern auch die Haftungsfrage im Schadensfall massiv beeinflussen.

Auch feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände sorgen regelmäßig für Streit. Möbel, Polster oder Elektrogeräte können im Keller Schaden nehmen und dann Schimmelprobleme verursachen, die sich bis in die Wohnräume ausbreiten. Vermieter sind in solchen Fällen oft schnell mit Abmahnungen zur Hand, da durch unsachgemäße Lagerung Folgeschäden am Gebäude entstehen können. Besonders kritisch sehen Gerichte zudem die Aufbewahrung von Lebensmitteln. Wer den Keller als Vorratskammer nutzt, riskiert Schädlinge und hygienische Probleme.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Mieter dürfen den Keller nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks verwenden. Alles, was die Sicherheit des Hauses oder die Bausubstanz gefährdet, kann untersagt werden. Im Extremfall droht sogar eine fristlose Kündigung. Fachanwälte für Mietrecht weisen daher regelmäßig darauf hin, dass es besser ist, sperrige oder sensible Güter in anderen Räumen unterzubringen. Der Keller bleibt damit das, was er ursprünglich war: ein funktionaler Stauraum, nicht mehr und nicht weniger.

Richtig brenzlig wird es, wenn ein Schaden tatsächlich eintritt. Denn dann steht der Mieter im Zentrum der Verantwortung. Verweigert die Gebäudeversicherung wegen verbotener Lagerung ihre Leistung, kann sie den entstandenen Schaden vom Verursacher zurückfordern. Für Mieter bedeutet das ein unkalkulierbares Kostenrisiko – von Brandschäden am Haus über die Sanierung von Folgeschäden bis hin zu Schadenersatzforderungen betroffener Nachbarn. Neben den zivilrechtlichen Folgen droht auch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. In gravierenden Fällen ermitteln Staatsanwaltschaften wegen fahrlässiger Brandstiftung, was empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Mieter dürfen den Keller nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks verwenden. Alles, was die Sicherheit des Hauses oder die Bausubstanz gefährdet, kann untersagt werden. Fachanwälte für Mietrecht weisen daher regelmäßig darauf hin, dass es besser ist, sperrige oder sensible Güter in anderen Räumen unterzubringen. Der Keller bleibt damit das, was er ursprünglich war: ein funktionaler Stauraum, nicht mehr und nicht weniger.

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