Für den Zeitraum vom 7. bis 13. September 2026 wird im linksradikalen Spektrum zu einer bundesweiten „Aktionswoche gegen den deutschen Staat“ aufgerufen. Veröffentlicht wurde der Aufruf bereits am 17. Juni 2026 unter anderem auf dem Berliner Szeneportal Kontrapolis. Als Anlass wird die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September genannt. Der Text überschreitet dabei deutlich die Grenzen eines klassischen politischen Protestaufrufs. Die Verfasser erklären, Demonstrationen, Menschenketten und Petitionen würden das politische System nicht verändern. Stattdessen müsse man „andere Wege“ finden, um den Staat anzugreifen. Ziel sei es ausdrücklich, die „Funktionsweise des Staates zu zerstören“.
Behörden und Infrastruktur ausdrücklich als „legitime Ziele“ bezeichnet
Besonders brisant ist der Abschnitt, in dem konkrete Kategorien staatlicher Einrichtungen genannt werden. Die Autoren erklären, unter einer von ihnen erwarteten faschistischen Regierung sei die gesamte staatliche Infrastruktur ein legitimes Ziel. Genannt werden unter anderem Gefängnisse, Regierungsbehörden, Jobcenter, Polizeireviere, Kasernen und Ausländerämter. Anschließend heißt es sinngemäß, es gebe genügend Ziele, die ausgewählt und gründlich geplant werden müssten, bevor man zur Aktion schreite. Damit bleibt der Aufruf nicht bei allgemeiner revolutionärer Rhetorik. Er enthält eine ausdrückliche Aufforderung zur Auswahl potenzieller Anschlagsziele und zur Vorbereitung konkreter Aktionen.
Besonders problematisch: der Aufruf zur Planung
Die entscheidende Verschärfung liegt in der Verbindung mehrerer Elemente: politische Feindbestimmung, Legitimation von Gewalt, Benennung von Zielkategorien und die Forderung nach Planung. Der Text spricht davon, „ruhig“ zu bleiben, Ziele auszuwählen und anschließend zu handeln. Gleichzeitig wird ein „Untergrund“ beschworen, der neu organisiert werden müsse. Für Sicherheitsbehörden ist eine solche Rhetorik deshalb grundsätzlich anders zu bewerten als ein Aufruf zu einer Demonstration oder zu zivilem Ungehorsam. Sie kann als gewaltorientierte Mobilisierung verstanden werden und birgt das Risiko, dass Einzelpersonen oder Kleingruppen die veröffentlichte Zielauswahl als Legitimation für Straftaten interpretieren.

Ist das bereits Terrorismus?
Der Aufruf weist erhebliche Merkmale einer terroristischen bzw. schwer gewaltorientierten Ideologie auf: Der Staat wird zum Feind erklärt, seine Infrastruktur wird pauschal als legitimes Angriffsziel dargestellt und es wird zur Planung von Aktionen gegen diese Ziele aufgerufen. Hinzu kommt die abschließende Parole: „Deutschland muss sterben, damit wir leben können.“
Die präzisere journalistische Formulierung lautet daher: Der Text hat einen eindeutig gewaltlegitimierenden und potenziell terroristischen Charakter. Ob konkrete Straftaten den Tatbestand des Terrorismus erfüllen, wäre dagegen eine Frage der tatsächlichen Handlungen und der strafrechtlichen Bewertung.
Welche Ziele besonders gefährdet sein könnten
Eine konkrete Liste einzelner Einrichtungen oder Standorte wäre sicherheitlich problematisch und würde den Charakter des ursprünglichen Aufrufs faktisch verstärken. Aus dem veröffentlichten Text lassen sich jedoch die allgemeinen Gefährdungskategorien eindeutig erkennen. Besonders im Fokus stehen danach staatliche Einrichtungen mit Symbolcharakter oder direktem Bezug zu Sicherheits-, Migrations- und Verwaltungsbehörden. Dazu zählen insbesondere Polizeidienststellen, Behörden, Justizeinrichtungen, militärische Einrichtungen und Einrichtungen der Arbeits- und Ausländerverwaltung. Diese Kategorien werden von den Autoren selbst ausdrücklich genannt.
Darüber hinaus könnte auch kritische Infrastruktur betroffen sein, wenn militärische oder staatliche Funktionen dahinter vermutet werden. Der Aufruf stellt einen besonders weitgehenden Zusammenhang zwischen ziviler Infrastruktur, Industrie und militärischen Lieferketten her. Eisenbahn, Industrieunternehmen und technische Zulieferer werden dabei als Teil einer vermeintlichen Kriegsinfrastruktur betrachtet. Das erhöht die potenzielle Bandbreite möglicher Ziele erheblich.
Die Deutsche Bahn könnte ebenfalls in den Blick geraten
Besonders bemerkenswert ist die Argumentation zur Eisenbahn. Der Aufruf verweist auf die historische Nutzung des Schienennetzes für den Transport von Truppen, Waffen, Ressourcen und Gefangenen. Gleichzeitig wird behauptet, zivile Infrastruktur könne als Sprungbrett für militärische Infrastruktur dienen. Damit wird eine klassische zivile Infrastruktur politisch-militärisch umgedeutet. Für Sicherheitsbehörden ist eine solche Argumentation relevant, weil sie die Schwelle für die Definition eines „legitimen“ Angriffsziels erheblich erweitert.
Wahltermin als möglicher Mobilisierungspunkt
Die zeitliche Planung ist auffällig. Die Aktionswoche beginnt unmittelbar nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Am 6. September sind rund 1,7 Millionen Menschen im Land wahlberechtigt; gewählt wird der Landtag für die kommende fünfjährige Wahlperiode. Der Aufruf stellt das Wahlergebnis ausdrücklich als Auslöser für eine neue politische Auseinandersetzung dar. Dabei wird nicht zwischen unterschiedlichen Wahlausgängen unterschieden: Die Autoren erklären, unabhängig vom Ergebnis würden Faschisten in mächtigere Positionen gelangen. Damit wird die Wahl nicht als demokratischer Entscheidungsprozess akzeptiert, sondern als möglicher Startpunkt für eine außerparlamentarische Eskalation interpretiert.
Gefahr durch Nachahmer und Einzeltäter
Die größte sicherheitspolitische Gefahr muss dabei nicht zwingend von einer zentral gesteuerten Organisation ausgehen. Öffentliche Aufrufe dieser Art können auch als ideologische Vorlage für autonome Kleingruppen oder Einzeltäter dienen. Gerade die Kombination aus Feindbild, Zielkategorien und Handlungsaufforderung kann Personen ansprechen, die bereits über eine entsprechende Gewaltbereitschaft verfügen.
Eskalationspotenzial ist dennoch erheblich
Die politische Sprache des Aufrufs ist radikal. Der Staat wird nicht lediglich kritisiert, sondern als grundsätzlich illegitimes Herrschaftssystem dargestellt. Seine Einrichtungen werden unter bestimmten politischen Bedingungen kollektiv zu legitimen Angriffszielen erklärt. Damit wird eine gefährliche Grenze überschritten: Aus politischer Opposition wird die Rechtfertigung physischer Angriffe auf Institutionen und Infrastruktur. Besonders alarmierend ist deshalb weniger die Ankündigung einer „Aktionswoche“ an sich als vielmehr die Aufforderung, Ziele auszuwählen, Aktionen zu planen und anschließend umzusetzen.
Sicherheitsbehörden stehen vor einer schwierigen Bewertung
Ob und welche konkreten Maßnahmen Sicherheitsbehörden ergreifen, hängt von zusätzlichen Erkenntnissen über mögliche Akteure, Planungen und konkrete Gefährdungshinweise ab. Der veröffentlichte Text allein beweist keine bevorstehenden Anschläge. Er liefert jedoch einen öffentlich zugänglichen Hinweis darauf, dass Teile des militanten linksradikalen Spektrums eine Eskalation nach der Sachsen-Anhalt-Wahl zumindest propagandistisch vorbereiten wollen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob jede angekündigte Aktion tatsächlich umgesetzt wird. Entscheidend ist, ob aus der politischen Rhetorik konkrete Tatvorbereitungen entstehen.
Mehr als radikale Protestsprache
Der Aufruf zur „Aktionswoche gegen den deutschen Staat“ sollte nicht als gewöhnliche politische Mobilisierung verharmlost werden. Er enthält eine explizite Gewaltlegitimation, eine ideologische Feindbestimmung und die Aufforderung zur Auswahl und Planung von Angriffen auf staatliche Einrichtungen. Eine pauschale Einstufung als „terroristischer Aufruf“ wäre ohne weitere Erkenntnisse juristisch zu weitgehend. Inhaltlich besitzt der Text jedoch eine Qualität, die weit über friedlichen Protest hinausgeht und eine ernstzunehmende Gefährdungsdimension erreicht.
Gerade der Zeitraum unmittelbar nach der Landtagswahl am 6. September macht die Entwicklung für Sicherheitsbehörden und betroffene Einrichtungen besonders relevant. Die angekündigte Aktionswoche beginnt am folgenden Tag und endet am 13. September 2026.


