Die anhaltende Trockenheit hat nun weitreichende Folgen für die Ems. Seit Samstag ist die Wasserentnahme aus dem Fluss in den Kreisen Warendorf und Steinfurt sowie im Stadtgebiet von Münster untersagt. Mit der Maßnahme reagiert die Bezirksregierung Münster auf die außergewöhnlich niedrigen Wasserstände, die mittlerweile ein kritisches Niveau erreicht haben. Ziel des Verbots ist es, Tiere und Pflanzen im Gewässer vor weiteren Schäden zu schützen. Von dem Verbot betroffen ist insbesondere das Abpumpen oder Absaugen von Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen sowie die Entnahme mit fahrbaren Behältern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die ohnehin angespannte Situation in der Ems weiter verschärft.
Ausnahmen gelten weiterhin für das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen sowie das Tränken von Weidetieren. Diese Nutzungen bleiben auch während des Verbots zulässig.
Trockenheit bringt Flüsse an ihre Belastungsgrenze
Nach Angaben der Behörden haben die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen und die anhaltend hohen Temperaturen dazu geführt, dass die Wasserstände bereits jetzt Werte erreichen, die normalerweise erst im Spätsommer gemessen werden. Das geringe Wasservolumen gefährdet zunehmend die Lebensräume von Fischen, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen. Mit dem Entnahmeverbot soll verhindert werden, dass sich die ökologische Situation weiter verschlechtert. Die Entwicklung der Pegelstände wird fortlaufend beobachtet. Sollte sich die Lage entspannen, könnte die Allgemeinverfügung angepasst oder vorzeitig aufgehoben werden.
Nach derzeitiger Planung bleibt das Wasserentnahme-Verbot im Bereich der Ems bis Ende Oktober bestehen. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass sich die Wasserführung im Herbst wieder normalisieren könnte. Bis dahin sollen regelmäßige Überprüfungen zeigen, ob die Maßnahme weiterhin erforderlich ist.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer trotz des Verbots Wasser aus der Ems entnimmt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Behörden können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden. Gleichzeitig appellieren sie an Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit den Wasserressourcen umzugehen und die Schutzmaßnahmen einzuhalten.


