Legale Waffen zur Verteidigung von Haus & Familie

Wer heute sein Zuhause und die eigene Familie schützen will, steht vor einem juristischen Minenfeld: Nicht alles, was im Netz als „Selbstverteidigungs-Gadget“ angepriesen wird, ist in Deutschland legal — und selbst erlaubte Gegenstände können Sie schnell in massive strafrechtliche Schwierigkeiten bringen, wenn Sie sie unsachgemäß einsetzen. Ein kurzer, scharfer Überblick über die Fakten — damit am Ende nicht Sie der Verlierer sind.

Tierabwehr-/Pfefferspray (als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet)

Foto: Marines from Arlington, VA

Das vermutlich am häufigsten empfohlene Mittel: Sprays, die ausdrücklich als Tierabwehr ausgewiesen sind, dürfen in Deutschland gekauft und geführt werden. Sie fallen nicht unter das Waffengesetz — wichtig ist die Kennzeichnung. Wird ein Spray gegen Menschen eingesetzt, entscheidet die Situation: Nur echte Notwehr rechtfertigt es, sonst droht eine Strafverfolgung wegen Körperverletzung.

Schreckschuss-/Signalwaffen (Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen)

Foto: gmsjs90

Der Erwerb und Besitz solcher Gas- und Signalwaffen ist grundsätzlich für Volljährige möglich. Das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch seit längerem an Bedingungen geknüpft: Wer außerhalb seiner Wohnung eine Schreckschusswaffe bei sich tragen will, braucht in der Regel den „kleinen Waffenschein“. Innerhalb des eigenen Hauses gelten andere praktische Maßstäbe, doch der Einsatz gegen Menschen bleibt juristisch heikel.

Softair-Waffen

Foto: Tasleeh/CC BY-SA 4.0

Softair-Waffen (auch Airsoft oder Airguns genannt) verschießen Kunststoffkugeln mit Druckluft oder Federdruck. Softair-Waffen sind legal zu besitzen, aber nicht als Selbstverteidigungswaffe geeignet oder erlaubt. Sie dienen ausschließlich dem Sport oder Freizeitgebrauch auf gesicherten Geländen. Ihr Status hängt von der Mündungsenergie ab. Bis 0,5 Joule gelten sie als Spielzeug. Sie dürfen ab 14 Jahren gekauft und ohne Waffenschein besessen werden. Über 0,5 Joule bis 7,5 Joule gelten Airguns als freie Waffen. Sie dürfen ab 18 Jahren erworben werden, müssen aber ein „F-im-Fünfeck“-Prüfzeichen tragen. Sie dürfen nicht geführt werden, also nicht in der Öffentlichkeit zugriffsbereit bei sich getragen werden (§ 42a WaffG).

Obwohl Softair-Waffen in Grenzen legal sind, sind sie zur Selbstverteidigung ungeeignet und gefährlich – für Sie selbst. Viele Softairs sehen echten Schusswaffen täuschend ähnlich. Wenn Sie sie in einer Notwehrsituation ziehen, wird die Polizei oder ein Dritter davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handelt – mit potenziell tödlichen Konsequenzen. Selbst wenn Sie nur jemanden bedrohen oder treffen, wird das als Nötigung oder Körperverletzung gewertet, sofern keine eindeilige Notwehrlage bestand. Die Kugeln können zudem Verletzungen (z. B. am Auge) verursachen – was strafbar ist.

In der Praxis schreckt eine Softair kaum ab, sobald erkannt wird, dass sie keine echte Waffe ist. Im Gegenteil: Sie kann eine Situation eskalieren.

Schlagstöcke / Teleskopschlagstöcke (privater Besitz vs. Führen)

Volljährige können bestimmte Varianten erwerben und besitzen; das Führen in der Öffentlichkeit ist aber stark eingeschränkt und bei Veranstaltungen oder Demonstrationen oft verboten. Der private Bereich (die eigene Wohnung) bietet mehr Spielraum — aber auch hier gilt: Beim Einsatz gegen Personen greift die Bewertung durch Polizei und Gericht.

Elektroimpulsgeräte („Elektroschocker“, Taser)

Foto: United States military

Distanz-Elektroimpulsgeräte wie Taser sind in Deutschland grundsätzlich verboten; für viele Kontakt- oder Distanzgeräte ist Besitz, Erwerb und Führen nur dann legal, wenn sie bestimmte amtliche Prüfzeichen (PTB) tragen — solche Ausnahmen sind rar und eng geregelt. Wer hier irrt, riskiert eine Straftat. Behörden planen zwar punktuelle Ausstattungen für Polizei, das ändert aber nichts an der Privatrechtslage.

Messer

In den eigenen vier Wänden dürfen Sie Gegenstände zur Verteidigung bereithalten — das gilt auch für Messer. Draußen gilt das Führungsverbot nach § 42a WaffG: Einhandmesser, feststehende Klingen über 12 cm oder Messer, die optisch als „Waffe“ gelten, sind im öffentlichen Raum problematisch. Kurz: Ein Küchenmesser zu Hause ist etwas anderes als ein Kampfmesser auf der Straße.

Kubotan, Schlüsselzirkel & Co.

Foto: Stefan Bellini/CC0

Manche Gegenstände wie Kubotan (ein kurzer Stab, der in der Faust gehalten wird) werden rechtlich nicht automatisch als „Waffe“ eingestuft — das heißt nicht, dass ihr Einsatz folgenlos bleibt. Der Einsatz darf nur in einer Notwehrsituation erfolgen, die im § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Ein übermäßiger Einsatz kann strafrechtliche Folgen wie eine Anzeige wegen Körperverletzung haben. In vielen anderen Ländern wie der Schweiz oder England ist der Kubotan als Waffe eingestuft und verboten. Informieren Sie sich daher unbedingt über die geltenden Gesetze vor Reiseantritt.

Was viele nicht bedenken: die Rechtsfolge des Einsatzes

Rechtliche Bewertung dreht sich nicht allein um Kauf oder Besitz. Entscheidend ist stets die Umstände des Einsatzes: War es Notwehr? Gab es mildere Mittel? War die Reaktion verhältnismäßig? Schon das Mitführen mancher Gegenstände kann bei einem Polizeikontakt zu Ermittlungen oder Platzverweisen führen — und bei einem Einsatz folgen teure Gerichtsverfahren, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen oder Freiheitsstrafen.

Praktische (und legale) Alternativen — für Familien, die nicht Schüsse oder Schläge wollen

  • Technische Sicherung: hochwertige Schlösser, Sicherheitstüren, nachtsichtfähige Kameras.
  • Alarm- und Vernetzungsstrategien: Hausalarm, Nachbarschaftsketten, Notfall-Apps.
  • Prävention: Beleuchtung, Bewegungsmelder, sichere Aufbewahrung von Wertsachen.
  • Schulung: Deeskalationskurse, Verhalten in gefährlichen Situationen — oft effektiver und rechtsicherer als ein „Gadget“.

Gesetz ist nicht dasselbe wie „sicher“

Viele Gegenstände sind „legal“ im Sinne des Erwerbs — doch das heißt nicht, dass ihr Einsatz ohne Risiko ist. Deutschland trennt streng zwischen Besitz (was Sie haben dürfen) und Führen/Verwenden (was Sie tun dürfen). Wer seine Familie schützen will, tut gut daran, zuerst legale Prävention und Verhältnismäßigkeit zu denken — und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Denn am Ende kann ein falsch eingesetztes Abwehrmittel mehr Schaden anrichten, als es verhindert.

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