Am Institut für Rechtsmedizin der Universität Statale in Mailand sorgt ein Tuberkulose-Ausbruch für erhebliche Unruhe. Nach Angaben der Mailänder Gesundheitsbehörde ATS wurden bislang acht Erkrankungen festgestellt. Betroffen sind Assistenzärzte, Fachärzte und weiteres medizinisches Personal. Gleichzeitig steht der Vorwurf im Raum, dass wichtige Schutz- und Sicherheitsvorgaben bei einer Obduktion möglicherweise nicht eingehalten wurden.
Mehrere Beschäftigte erkrankt
Der Ausbruch wurde in den vergangenen Wochen bekannt. Nach Informationen aus dem Umfeld der beteiligten Einrichtungen haben acht Menschen die Tuberkulose tatsächlich entwickelt. Bei weiteren sieben Personen fielen Tests positiv aus, die auf einen Kontakt mit dem Erreger hindeuten. Vier Erkrankte sollen zwischenzeitlich im Krankenhaus behandelt worden sein. Die Fälle wurden teilweise durch gezielte Screenings entdeckt. Damit beschränkt sich das Geschehen nicht auf eine einzelne Erkrankung, sondern weist auf eine mögliche Infektionskette innerhalb des Instituts hin.
Verdacht nach Obduktion einer infizierten Leiche
Im Mittelpunkt steht eine Obduktion, bei der der Verdacht auf Tuberkulose bereits bestanden haben soll. Mehrere Assistenzärzte waren an der Untersuchung beteiligt. In der Folge wurden bei Beschäftigten positive Tuberkulose-Tests festgestellt. Der Verband der freien Assistenzärzte (Als) sieht deshalb einen möglichen Zusammenhang zwischen der Obduktion und den später festgestellten Infektionen. Verbandspräsident Massimo Minerva geht davon aus, dass möglicherweise eine gemeinsame Infektionsquelle am Arbeitsplatz existiert. Noch ist allerdings nicht abschließend geklärt, wie es zu den Erkrankungen kam. Genau diese Frage gehört zu den laufenden Untersuchungen der Gesundheitsbehörden.
Kritik an den Schutzmaßnahmen
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe zur Arbeitssicherheit. Nach den bislang vorliegenden Informationen soll der Raum, in dem die betreffende Obduktion durchgeführt wurde, nicht über eine spezielle Schutzhaube beziehungsweise geeignete Absaugtechnik für Aerosole verfügt haben. Bei Untersuchungen an infektiösem Material können solche Aerosole ein relevantes Risiko darstellen. Der Assistenzärzteverband bezweifelt deshalb, dass die biologischen Gefahren im Rahmen der Tätigkeit ausreichend bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Ob tatsächlich gegen verbindliche Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde, muss nun durch die zuständigen Stellen geklärt werden.
Streit um Arbeitsmedizin und Rückkehr an den Arbeitsplatz
Zusätzliche Kritik gibt es am Umgang mit den betroffenen Assistenzärzten. Nach Bekanntwerden des Ausbruchs soll die Frage aufgekommen sein, ob der zuständige Arbeitsmediziner eingeschaltet werden müsse. Nach Darstellung des Verbands verwies das Sekretariat der Facharztausbildung stattdessen auf das Verfahren zur Anerkennung einer möglichen Berufskrankheit. Für die Rückkehr an den Arbeitsplatz sei demnach eine Bescheinigung des behandelnden pneumologischen Zentrums maßgeblich gewesen. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung sei nach dieser Darstellung erst nach einer längeren Abwesenheit vorgesehen.
Minerva hält diese Vorgehensweise für rechtlich und sicherheitstechnisch problematisch. Er behauptet zudem, dass betroffene Assistenzärzte ihre Tätigkeit teilweise wieder aufgenommen oder fortgesetzt haben könnten, ohne die aus seiner Sicht erforderliche Bescheinigung vorzulegen.
Strafanzeige bei den Carabinieri angekündigt
Der Streit könnte nun auch juristische Konsequenzen haben. Der Präsident des Assistenzärzteverbands hat der Universitätsleitung und der Arbeitsaufsicht eine umfangreiche Liste mit Fragen vorgelegt. Gleichzeitig kündigte er eine Strafanzeige bei den italienischen Carabinieri an. Im Mittelpunkt einer möglichen Untersuchung dürften unter anderem die Schutzmaßnahmen bei der Obduktion, die Bewertung des biologischen Risikos und der Umgang mit möglicherweise exponierten Beschäftigten stehen. Dabei handelt es sich zunächst um Vorwürfe des Verbands. Ein Fehlverhalten der Universität oder einzelner Verantwortlicher ist bislang nicht abschließend festgestellt.
Universität leitet interne Prüfung ein
Die Universität Statale hat inzwischen auf die Vorwürfe reagiert. Sie erklärte, den gemeldeten Vorgängen große Aufmerksamkeit zu widmen und bereits erste Prüfungen eingeleitet zu haben. Ziel sei es, den Ablauf zu rekonstruieren und die Informations- und Dokumentationslage vollständig aufzuarbeiten. Dabei sollen auch die zuständigen Gesundheits- und Aufsichtsbehörden einbezogen werden. Damit soll geklärt werden, welche Abläufe innerhalb des Instituts tatsächlich stattgefunden haben und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.
Gesundheitsbehörde untersucht Infektionsquelle
Auch die Mailänder Gesundheitsbehörde ATS untersucht den Ausbruch. Nach ihren Angaben laufen Ermittlungen zur möglichen Quelle der Infektionen. Gleichzeitig wird überprüft, ob die vorgesehenen Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die gesundheitliche Überwachung der betroffenen Personen wird gemeinsam mit dem Referenzzentrum Villa Marelli des Krankenhauses Niguarda fortgesetzt. Damit geht es derzeit um zwei zentrale Fragen: Wo genau erfolgte die Übertragung des Tuberkulose-Erregers – und waren die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausreichend geschützt?
Ausbruch wirft Fragen zum Infektionsschutz auf
Der Fall in Mailand zeigt, wie sensibel der Umgang mit infektiösem Material in der Rechtsmedizin ist. Gerade bei einer Obduktion mit Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung müssen die Risiken bereits vor Beginn der Arbeiten bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ob diese Anforderungen im konkreten Fall erfüllt wurden, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Fest steht bislang lediglich: Acht Menschen sind erkrankt, weitere Personen weisen Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger auf. Die vollständige Aufklärung des Ausbruchs steht noch aus.


