Syrer wollte Bomben-Massaker anrichten

München. Vor dem Landgericht München hat ein Prozess begonnen, der nach Einschätzung der Ermittler Schlimmeres verhindert haben könnte. Angeklagt ist ein 28-jähriger Syrer, der in Bayern gelebt haben soll und laut Generalstaatsanwaltschaft einen islamistischen Terroranschlag mit zahlreichen Todesopfern plante. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass der Mann seine Tat nicht nur ideologisch vorbereitete, sondern bereits konkrete Schritte zur Umsetzung unternommen hatte.

Der Beschuldigte, der aus Aleppo stammen soll, lebte bis zu seiner Festnahme im Dezember 2024 in einer Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt. Dort stießen Ermittler bei einer Durchsuchung auf Materialien, die nach ihrer Einschätzung zum Bau von Spreng- oder Brandsätzen geeignet waren. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Würzburg.

Radikalisierung und Bombenbau-Anleitungen aus dem Internet

Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft ist der Angeklagte ein überzeugter Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Sein Weltbild sei geprägt vom Hass auf den Westen und dem erklärten Ziel, sogenannte Ungläubige zu bekämpfen. Im Herbst 2024 habe er sich intensiv mit der Herstellung von Sprengstoff beschäftigt.

Auf seinem Smartphone fanden Ermittler zahlreiche Dateien mit detaillierten Bauanleitungen für Bomben und militärische Sprengstoffe. Die Dokumente stammen demnach von einer Internetplattform mit Nähe zum IS und umfassen mehr als 60 Seiten. Darin ging es unter anderem um die Herstellung des Sprengstoffs ANFO, einer Mischung aus Ammoniumnitrat und Motoröl, die bereits bei schweren Terroranschlägen eingesetzt wurde.

Darüber hinaus soll der Mann Informationen zu besonders leistungsstarken Sprengstoffen wie RDX und C4 sowie zum hochexplosiven TATP gespeichert haben – jenem Stoff, der unter anderem bei den Anschlägen von Paris 2015 verwendet wurde. Die Ermittler bewerten diese Sammlung als hochgefährlich und als deutliches Zeichen für eine konkrete Anschlagsabsicht.

Konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag

Besonders brisant: In den gespeicherten Anleitungen wurden auch Hinweise gegeben, wie sich überwachte Chemikalien umgehen lassen. So empfahlen die Dokumente etwa, statt Wasserstoffperoxid frei erhältliche Desinfektionsmittel zu nutzen. Laut Ermittlern rief der Angeklagte entsprechende Online-Shops mehrfach auf. Auch Hinweise zur Gewinnung von Oxidationsmitteln aus Streichhölzern hatte er abgespeichert.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden Fahnder schließlich Gegenstände, die diese digitalen Recherchen untermauern. In einem Schrank lagen Zündköpfchen von Streichhölzern, zahlreiche weitere Streichholzpackungen sowie ein Messer. In einer Tasche entdeckten die Beamten mehrere Liter Brenngel. Nach Überzeugung der Ermittler wollte der Angeklagte daraus einen Sprengsatz oder eine Brandbombe herstellen.

Als mögliche Anschlagsziele gelten Orte mit vielen Menschen, etwa Diskotheken oder andere stark frequentierte Einrichtungen. Die Ermittler sprechen von einer realen Gefahr und sind überzeugt, dass der Mann entschlossen war, seine Pläne in die Tat umzusetzen.

Anklage wegen staatsgefährdender Gewalttat

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Dabei handelt es sich um ein Delikt, das bereits das Planen und Vorbereiten eines Anschlags unter Strafe stellt, wenn dieser geeignet ist, die Sicherheit des Staates massiv zu gefährden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 28-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.

Die Verteidigung hält sich bislang bedeckt. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, sich erst im weiteren Verlauf des Prozesses zu den Vorwürfen zu äußern. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte noch im Februar fallen.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie frühzeitig Sicherheitsbehörden inzwischen bei mutmaßlichen islamistischen Gefährdern eingreifen – und wie schmal der Grat zwischen digitaler Radikalisierung und realer Terrorgefahr geworden ist.

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