Polizisten dürfen heimlich in Wohnungen einbrechen

Berlin. Während die Polizei in Flüchtlingsunterkünften an Türen klopfen muss, bevor sie eine Abschiebung vollzieht, darf sie künftig heimlich Wohnungen betreten: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein umfassendes Update des Polizeigesetzes beschlossen – mit weitreichenden Befugnissen für Ermittler. Die Reform, getragen von CDU, SPD und AfD, verändert den staatlichen Zugriff auf digitale Kommunikation und Privaträume so stark wie kaum ein Gesetz zuvor.

Staatstrojaner, heimliche Wohnungsbetretung, Online-Durchsuchung

Der neue Paragraf 26a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) erlaubt der Polizei, heimlich Wohnungen zu betreten und Räume zu durchsuchen, um Überwachungssoftware – sogenannte Staatstrojaner – auf IT-Geräten zu installieren. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) soll sicherstellen, dass Ermittler verschlüsselte Kommunikation direkt am Gerät abfangen können.

Mit dem ergänzenden Paragrafen 26b dürfen Server, Smartphones oder Laptops online durchsucht werden. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss und der Verdacht auf eine terroristische Straftat oder eine „besonders schwerwiegende Straftat“ aus dem umfangreichen Katalog des Strafprozessrechts – ein Katalog, dessen Reichweite das Bundesverfassungsgericht selbst erst im Sommer kritisch bewertet hatte.

Ausweitung der Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung

Neben den Überwachungsrechten setzt der Gesetzgeber auf massive Erweiterung visueller Kontrolle. Polizisten dürfen Bodycams künftig auch in Wohnungen einschalten – ein bislang verfassungsrechtliches Tabu. An kriminalitätsbelasteten Orten wird die Videoüberwachung ausgedehnt. Erstmals erlaubt ein neuer Paragraf (28a) zudem den biometrischen Abgleich von Gesichtern, auch über öffentlich zugängliche Fotos in sozialen Netzwerken. Zusätzlich darf die Polizei Drohnen einsetzen, um Menschenansammlungen oder ganze Bereiche zu beobachten.

Kritik: „Totalüberwachung“, „verfassungsrechtlich hochbedenklich“

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verteidigt das Gesetz als notwendige Antwort auf moderne Sicherheitsbedrohungen. Doch die Kritik ist massiv. Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp warnt vor einem „Frontalangriff auf die IT-Sicherheit“ und einer Überwachungsdichte, die verfassungsrechtliche Grenzen überschreite. Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco spricht von einem „Abschied vom Rechtsstaat“. Die Gleichsetzung vieler Straftaten mit Terrorismus öffne Tür und Tor für umfassende Kontrolle. Eine Online-Durchsuchung mache Bürger „praktisch nackt“. Die Linke sieht eine nie dagewesene Datenspeicherung und warnt davor, dass es kaum noch möglich sei, sich Überwachungskameras zu entziehen. Die AfD wiederum hält das Gesetz für zu schwach und verlagert die Debatte auf Migration und Kriminalität.

Regierender Bürgermeister Wegner: „Sicherheit hat Priorität“

Berlins Regierungschef Kai Wegner (CDU) verteidigt die Reform als deutliches Signal für mehr Sicherheit. Kritiker jedoch befürchten, dass der Gesetzgeber die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit deutlich zugunsten staatlicher Eingriffe verschoben hat – und dass die Berliner Polizeireform ein bundesweites Signal senden könnte.

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