Osnabrück. Bei einer gezielten Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 haben Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück am Mittag des 13. Dezember 2025 eine erhebliche Menge Amphetamin aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten stellten insgesamt 10,6 Kilogramm der synthetischen Droge sicher, deren Straßenverkaufswert auf rund 100.000 Euro geschätzt wird.
Die Ermittler überwachten zu diesem Zeitpunkt den aus den Niederlanden kommenden Reiseverkehr. Dabei fiel ihnen ein in Schweden zugelassener Pkw auf, der daraufhin aus dem fließenden Verkehr gezogen und auf den Parkplatz Bentheimer Wald nahe der Grenzkontrollstelle geleitet wurde. Am Steuer saß eine Frau, die angab, zuvor eine Freundin im niederländischen Utrecht besucht zu haben.
Wie der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer, erklärte, verneinte die Fahrerin bei der routinemäßigen Befragung das Mitführen verbotener Gegenstände oder Betäubungsmittel. Den Beamten fiel jedoch das auffällig nervöse Verhalten der Reisenden auf. Aufgrund dieses Eindrucks entschieden sie sich für eine umfassende Durchsuchung des Fahrzeugs.
Zur Unterstützung wurde auch der Zollspürhund „Cracker“ eingesetzt. Der Hund schlug im Bereich der Rücksitzbank an und bestätigte damit den Verdacht der Ermittler. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Zöllner 14 professionell eingeschweißte Pakete, die in Verstecken im Fahrzeuginneren untergebracht waren. Der Inhalt: insgesamt 10.600 Gramm Amphetamin.
Die Drogen wurden noch vor Ort beschlagnahmt. Die Fahrerin wurde vorläufig festgenommen und anschließend dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Gericht Untersuchungshaft an. Die Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der Drogen und möglichen Hintermännern, hat das Zollfahndungsamt Essen mit dem Dienstsitz Nordhorn übernommen. Die Behörden gehen davon aus, dass der Fund Teil einer organisierten Schmuggelroute über die deutsch-niederländische Grenze ist.


