Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Aschersleben, Sachsen-Anhalt, hat die Polizei eine beachtliche Menge an Pyrotechnik gefunden – insgesamt rund 120 Kilogramm. Überraschend war dabei nicht nur die Menge, sondern auch die Art der entdeckten Feuerwerkskörper: Etwa 36 Kilogramm davon waren laut Polizeiangaben verbotene Explosivstoffe. Der Rest – rund 83,5 Kilogramm – bestand aus erlaubter, jedoch teils unsachgemäß gelagerter Pyrotechnik.
Die Einsatzkräfte stießen bei ihrer Aktion nicht gezielt auf das gefährliche Material. Ursprünglich war die Durchsuchung Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens – man suchte eigentlich nach digitalen Speichermedien. Der Fund der Pyrotechnik war ein Zufallsbefund. Der Wohnungsinhaber war zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht anwesend, die Beamten verschafften sich mithilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zur Wohnung.
Besonders brisant: Ein Teil des Feuerwerks gehörte zu den Kategorien 3 und 4, für deren Besitz eine spezielle Genehmigung erforderlich ist. Auch legale Pyrotechnik der Kategorien 1 und 2 war in übermäßigem Umfang vorhanden – und diese darf außerhalb des Jahreswechsels grundsätzlich nicht in der Wohnung gelagert werden. Zusätzlich fanden die Beamten selbstgebaute Feuerwerkskörper, was die Gefahr weiter erhöhte.
Nach Einschätzung der Polizei ging von der Lagerung ein erhebliches Risiko für die übrigen Bewohner des Hauses aus. Deshalb wurde das Landeskriminalamt eingeschaltet, das nun die sichergestellten Materialien untersucht. Gegen den Mann wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Ob es sich dabei um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt, hängt letztlich vom Strafmaß ab. Laut Gesetz gilt ein Delikt erst dann als Verbrechen, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht. Dieser rechtliche Unterschied war zuletzt auch Gegenstand öffentlicher Diskussionen – unter anderem durch den viralen Hit „Pyrotechnik ist kein Verbrechen“ des sogenannten „Balkonultras“, Altenpfleger Niko, der damit im Sommer 2024 für Schlagzeilen sorgte. Inwieweit dieser Fall jedoch juristisch relevant wird, bleibt nun Aufgabe der Justiz.