Neue Grundsteuer ist verfassungskonform

München. Die stark umstrittene Grundsteuerreform hat ihre erste große juristische Belastungsprobe bestanden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat drei Klagen gegen das neue Modell abgewiesen und sieht keine Verstöße gegen das Grundgesetz. Damit erhalten Bund und Länder Rückenwind für eine Reform, die seit Jahresbeginn 2025 alle Eigentümer – und indirekt auch Millionen Mieter – betrifft.

Geklagt hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen, die das Bundesmodell der Grundsteuer für ungerecht, übermäßig kompliziert und finanziell belastend halten. Wie schon die Vorinstanzen folgte der BFH dieser Argumentation nicht. Die Münchener Richter betonten, dass die Steuer auf Basis der Reform verfassungsgemäß erhoben werden dürfe – auch wenn dabei pauschale Annahmen zu Bodenwerten und Nettokaltmieten einfließen. Kritiker sehen genau darin einen Bruch mit dem Gleichheitsgrundsatz, weil reale Marktwerte im Einzelfall stärker variieren können.

Der Eigentümerverband Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler kündigten an, nun Karlsruhe anzurufen. Aus ihrer Sicht macht die Reform die Grundsteuer „komplexer, teurer und ungerechter“. Dass sich diese Einschätzung weit verbreitet hat, zeigen die Zahlen: Rund 2,8 Millionen Eigentümer legten vorsorglich Einspruch gegen ihre Bescheide ein. Mehr als 2000 Betroffene reichten bereits Klagen ein, von denen jedoch ein großer Teil abgewiesen wurde.

Die politische Brisanz der Entscheidung ist hoch. Die Grundsteuer betrifft nahezu jeden Haushalt, denn obwohl nur Eigentümer sie zahlen, reichen Vermieter sie im Regelfall über die Nebenkosten an Mieter weiter. In elf Bundesländern gilt das Bundesmodell, während Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsvarianten eingeführt haben – gegen die ebenfalls zahlreiche Verfahren laufen.

Die Reform war unumgänglich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bis dahin geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die alten Bewertungsgrundlagen waren jahrzehntelang nicht angepasst worden – im Westen seit 1964, im Osten sogar seit 1935. Das führte zu massiven Ungleichgewichten bei der Besteuerung, die das Gericht nicht länger akzeptierte. Nun entscheidet sich vor den höchsten Gerichten, ob die neue Lösung rechtssicher ist – oder erneut gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf besteht.

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