Militär fliegt wieder tiefer über Nordhessen

Schwalm. Weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat die Bundeswehr ihre Tiefflugregeln verschärft – mit spürbaren Folgen für viele Regionen. Seit Ende vergangenen Jahres hat die Luftwaffe ihre Tiefflugaktivitäten ausgeweitet und zusätzlich sieben sogenannte Low Flying Areas (LFA 250) reaktiviert. In diesen ausgewiesenen Tieffluggebieten dürfen Kampfjets künftig extrem niedrig fliegen: bis auf 75 Meter über Grund.

Eine dieser Zonen liegt in Nordhessen. Auch wenn der Schwalm-Eder-Kreis nach Angaben der Luftwaffe nicht direkt betroffen ist, rückt der militärische Flugbetrieb damit deutlich näher an besiedelte Regionen heran. Das Tieffluggebiet „LFA 3 Nordhessen“ verläuft überwiegend nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen, ein Eckpunkt liegt unweit von Cölbe im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Von dort zieht sich die Zone weiter über den Landkreis Waldeck-Frankenberg in Richtung Norden.

Grundsätzlich gilt jedoch: Tiefflug ist inzwischen fast überall in Deutschland möglich. Kampfjets dürfen laut Luftwaffe generell bis auf 500 Fuß, also rund 150 Meter, über Grund fliegen – auch außerhalb der speziellen Tieffluggebiete. Ausgenommen sind lediglich größere Städte: Über Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beträgt die Mindestflughöhe 2000 Fuß.

Keine Begrenzung mehr für Tiefflugstunden

Eine weitere, entscheidende Änderung: Die bisherige Kontingentierung von Tiefflugstunden wurde bereits im vergangenen Sommer ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass es keine festen Jahresobergrenzen oder zeitlichen Beschränkungen mehr für Tiefflugtraining gibt. Die Regelung gilt bundesweit – auch über ländlichen Regionen wie Schwalm, Knüll oder Nordhessen insgesamt.

Welche Auswirkungen das auf die Bevölkerung konkret haben wird, lässt sich laut Bundeswehr nicht vorhersagen. Die taktischen Luftwaffengeschwader können die Tiefflugzonen täglich buchen. Ob und wie intensiv geflogen wird, hängt von Faktoren wie Wetterlage, Übungsszenario und Ausbildungsbedarf ab.

Militärischer Zweck, zivile Folgen

Aus Sicht der Luftwaffe ist der Tiefflug ein zentraler Bestandteil moderner Kampfausbildung. Niedrige Flughöhen verringern die Erfassbarkeit durch gegnerische Radarsysteme, nutzen sogenannte Geländeschatten („Terrain Masking“) und schränken den Einsatz bodengebundener Luftverteidigung ein. Diese Fähigkeiten seien angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage unverzichtbar.

Für die Bevölkerung bedeutet das jedoch vor allem eines: mehr Lärm und überraschende Tiefflüge. Zwar betont die Bundeswehr, dass zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung in die Einsatzplanung einfließen. Dennoch sei eine „erhöhte Wahrnehmung“ der Flüge nicht auszuschließen.

Eine Vorab-Information der Bürger ist laut Luftwaffe nicht möglich. Die flexible Nutzung der Tieffluggebiete sei notwendig, um realistische Trainingsbedingungen zu schaffen. Für Fragen oder Beschwerden hat die Bundeswehr jedoch ein Servicetelefon eingerichtet: Unter der kostenlosen Nummer 0800/8620730 können sich Bürgerinnen und Bürger melden.

Kein Überschall im Tiefflug

Zumindest in einem Punkt gibt es Entwarnung: Überschallflüge und die damit verbundenen Überschallknalle stehen laut Luftwaffe nicht im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Tieffluggebiete. Diese würden in der Regel nicht im Tiefflug durchgeführt.

Fest steht dennoch: Mit den neuen Regeln rückt der militärische Flugbetrieb näher an den Alltag vieler Menschen heran. Was lange als Randthema galt, könnte künftig deutlich hör- und sichtbar werden – auch über Nordhessen.

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