Sachsen-Anhalt ruf erneut Corona-Notlage aus

Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag erneut eine Corona-Notlage beschlossen – bereits zum siebten Mal in Folge. Doch die Entscheidung sorgt diesmal für ungewöhnlich breiten und scharfen Widerstand. Neben Opposition und zivilgesellschaftlichen Organisationen melden sich auch Bundespolitiker zu Wort. Der Vorwurf: Die Landesregierung missbrauche das Instrument der Notlage, um Haushaltsprobleme zu kaschieren und zusätzliche Schulden zu legitimieren.

Schon vor der Abstimmung hatte der Landesrechnungshof eindringlich gewarnt. Präsident Kay Barthel erklärte, der Staat dürfe sich nicht dauerhaft auf Notlagen berufen, um Sondervermögen und neue Schulden zu rechtfertigen. Insbesondere die Begründung mit angeblichen „Nachwirkungen der Corona-Pandemie“ sei rechtlich fragwürdig und vor Gericht angreifbar. Nach Einschätzung des Rechnungshofs haben mehr als die Hälfte der 63 Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen keinen hinreichenden Bezug zur Pandemie. Zahlreiche Projekte seien klassische Staatsaufgaben, die regulär aus dem Haushalt finanziert werden müssten.

Noch deutlicher wird der Bund der Steuerzahler. Landeschef Ralf Seibicke spricht von einer finanziellen Fehlentwicklung und bezeichnet die erneute Notlage als „Bullshit“. Der Landeshaushalt sei faktisch außer Kontrolle geraten, warnt Seibicke. Die langfristigen Folgekosten könnten gravierend sein. Er setzt darauf, dass das Landesverfassungsgericht die Entscheidung überprüft.

Auch im Landtag formiert sich Widerstand. Die AfD kündigte an, eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht prüfen zu wollen. Fraktionssprecher Patrick Harr erklärte, man werde sich zeitnah mit diesem Schritt befassen. Überraschend schließt auch die Landtagsfraktion der Grünen juristische Schritte nicht aus. Der haushaltspolitische Sprecher Olaf Meister bestätigte, dass die Klagemöglichkeit geprüft werde.

Brisant wird die Debatte durch die Einmischung aus Berlin. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wirft der Landesregierung unter Ministerpräsident Reiner Haseloff vor, mit der Notlage bewusst zu tricksen. Ihrer Ansicht nach gehe es weniger um Corona-Folgen als um finanzielle Spielräume und eine strategische Positionierung im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen. Wagenknecht spricht von einem schweren politischen Fehlverhalten und fordert ein Eingreifen des Bundes.

Konkret bringt sie den Einsatz eines Bundeskommissars ins Spiel. Grundlage wäre Artikel 37 des Grundgesetzes, der sogenannten Bundeszwang, der greift, wenn ein Bundesland seinen bundesrechtlichen Pflichten nicht nachkommt. Ein solcher Schritt wäre historisch beispiellos: In der Geschichte der Bundesrepublik wurde noch nie ein Bundeskommissar zur Entmachtung einer Landesregierung eingesetzt.

Unterstützung erhält Wagenknecht ausgerechnet von einem prominenten FDP-Politiker. Der frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki bezeichnete die Idee eines Bundeskommissars als „bestechenden Gedanken“, der zumindest ernsthaft diskutiert werden sollte.

Ob es tatsächlich zu einer Klage oder gar zu einem Eingreifen des Bundes kommt, ist offen. Klar ist jedoch: Die siebte Corona-Notlage hat eine politische Eskalation ausgelöst, die weit über Sachsen-Anhalt hinausreicht und grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Notlagen, Haushaltsdisziplin und föderalen Kompetenzen aufwirft.

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