Berlin. In Berlin hat die organisierte Kriminalität im Jahr 2025 einen deutlichen Gewaltanstieg gezeigt. Schüsse auf Gebäude, Handgranaten als Drohung und eine zunehmende Zahl von Auseinandersetzungen rivalisierender Banden sorgen bei der Polizei für Alarm. Zugleich kritisiert die Polizei, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung und Strafverfolgung nicht ausreichen – und fordert eine Verschärfung von Paragraf 100a StPO.
Kriminelle Banden fliegen Täter gezielt ein
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel berichtete der dpa, dass Berliner Banden für bestimmte Delikte wie gewaltsame Drohungen und Schutzgeld-Erpressungen gezielt Täter aus dem Ausland anwerben. Diese jungen Männer würden mit Touristenvisa nach Deutschland einreisen, kaum Deutsch sprechen und nach den Taten wieder schnell verschwinden. „Die Auftraggeber sitzen teilweise im Ausland oder sind Teile der hier ansässigen Strukturen“, sagte Slowik Meisel. Die Täter sollen so die Kontrolle über den Berliner Schwarzmarkt ausbauen und illegalen Geschäftspraktiken neue Räume verschaffen.
Mehr Gewalt durch Konkurrenz im Drogenhandel
Die Polizei registrierte 2025 verstärkt gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden. Dabei ging es nach Angaben von Slowik Meisel sowohl um Revierkämpfe im Drogenhandel als auch um „Schutzgeld“-Erpressungen, die sie als Begriff als verharmlosend bezeichnete. Tatsächlich handele es sich um „gewaltbetonte Bedrohung und Erpressung erfolgreicher Geschäftsleute“. Zur Durchsetzung der Forderungen würden Schüsse auf Gebäude eingesetzt, zuletzt auch der Wurf einer Handgranate in ein Lokal als Einschüchterung.
Polizei reagiert mit Razzien – aber will mehr Instrumente
Die Polizei habe mit zahlreichen Razzien, Festnahmen und erhöhter Präsenz auf Straßen und in Lokalitäten reagiert, betonte Slowik Meisel. Man arbeite verdeckt und offen, regional und international, um den Strukturen entgegenzutreten. Dennoch sei klar: Berlin dürfe nicht zum „Pflaster“ für kriminelle Revierkämpfe werden.
Vor diesem Hintergrund fordert die Polizei eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse. Konkret geht es um Paragraf 100a StPO, der Telefonüberwachung und Observationen regelt. Die Polizei will, dass bereits der Besitz einer Schusswaffe als Verdachtsmoment ausreicht, um Überwachungsmaßnahmen zu beantragen. Nach Erfahrungen der Ermittler deutet der Fund einer illegalen Schusswaffe regelmäßig auf eine Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität hin.
Illegaler Waffenfund soll mehr Überwachung erlauben
Slowik Meisel schilderte typische Fälle: Bei Kontrollen oder Durchsuchungen würden scharfe Schusswaffen versteckt gefunden – ein Indiz für das kriminelle Milieu. Doch rechtlich könne die Polizei den mutmaßlichen Besitzer danach kaum überwachen, außer wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Um weitere Bewaffnung zu verhindern und die dahinterliegenden Strukturen aufzudecken, sei eine Ausweitung von Paragraf 100a dringend nötig.
Politik gefordert
Die Forderung der Polizei richtet sich an die Bundespolitik. Ohne eine Anpassung der Überwachungsrechte bleibe die Arbeit der Ermittler nach Ansicht der Behörden in entscheidenden Bereichen begrenzt. Der Gewaltanstieg in Berlin macht deutlich, dass die organisierte Kriminalität in der Hauptstadt zunehmend international agiert und ihre Methoden eskaliert – mit direkten Folgen für die Sicherheit in der Stadt.


