Diese neue Regel kommt bald auf Pkw-Fahrer zu

Eine Änderung im EU-Recht sorgt für Rückenwind in der Campingbranche: Ab 2028 dürfen Inhaberinnen eines normalen Pkw-Führerscheins (Klasse B) künftig schwerere Wohnmobile steuern. Statt der bisherigen Grenze von 3,5 Tonnen sind dann Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zulässig – allerdings nur für Fahrerinnen, die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben.

Damit wird eine große Auswahl an Modellen zugänglich, die bislang nur mit dem C1-Führerschein gefahren werden durften. „Die neue Grenze vergrößert den Spielraum bei der Zuladung und macht Camping für jüngere Fahrer*innen deutlich attraktiver“, erklärt ADAC-Experte Steffen Häbich.

Allerdings haben die Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung: Zusätzliche Fahrtrainings oder Prüfungen könnten Pflicht werden. Deutschland hat bislang offen gelassen, ob es solche Hürden einführt.

An den Verkehrsregeln selbst ändert sich nichts: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen weiterhin dem Lkw-Überholverbot, dem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und höheren Mautgebühren.

Die Neuregelung könnte über die Camping-Szene hinaus Folgen haben. Da Hersteller ihre Modelle nicht mehr künstlich leicht halten müssen, wird Raum für mehr Komfort, moderne Technik – und den Durchbruch von Elektro- und Hybrid-Wohnmobilen geschaffen.

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