Die Bundespolizei darf künftig flächendeckend Taser einsetzen. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Vollzugsbeamten des Bundes ausdrücklich erlaubt, sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte zu verwenden – zusätzlich zu Schlagstock, Pfefferspray und Schusswaffe. Der Beschluss markiert einen sicherheitspolitischen Kurswechsel und stößt auf Zustimmung wie auch Kritik.
Mit einem Taser können aus kurzer Distanz Elektroschocks abgegeben werden, die durch Muskelkontraktionen den Getroffenen in der Regel handlungsunfähig machen. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu entschärfen, ohne zur Schusswaffe greifen zu müssen. Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU) erklärte: „Der Taser ermöglicht den Polizisten im Einsatz eine effektive und angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen.“
10.000 Geräte sollen beschafft werden
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, in den kommenden Jahren rund 10.000 Taser für die Bundespolizei anzuschaffen. Vor allem angesichts der steigenden Zahl von Gewalttaten mit Messern und Stichwaffen sieht die Bundesregierung darin eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Waffenarsenal.
Kritik von Juristen und Menschenrechtlern
Doch der Schritt ist umstritten. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und mehrere Menschenrechtsorganisationen warnen vor gesundheitlichen Risiken. Bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen könne der Elektroschock zu schweren Schäden oder gar tödlichen Komplikationen führen. Kritiker fordern deshalb klare Einsatzrichtlinien – etwa zur Zahl und Dauer der Schockabgaben – sowie eine umfassende Schulung der Beamten.
In mehreren Bundesländern, darunter Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, werden Taser bereits im Streifendienst eingesetzt – mit unterschiedlichen Erfahrungen. Während die Polizei von einer „wertvollen Zwischenlösung“ spricht, berichten Mediziner von Fällen mit gefährlichen Nebenwirkungen.
Zwischen Sicherheit und Verantwortung
Die Ausweitung des Taser-Einsatzes soll die Sicherheit der Beamten erhöhen, birgt aber auch ethische Fragen. Wann ist der Einsatz verhältnismäßig? Und wie wird Missbrauch verhindert? Dobrindt betonte, dass der Taser „nicht zur Einschüchterung, sondern zum Schutz“ gedacht sei. Dennoch dürfte die politische und gesellschaftliche Debatte über die Elektrowaffen weiter anhalten.