Berlin. Der Digitalverband BITKOM hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Staatstrojanern als wichtigen Schritt für den Schutz der digitalen Privatsphäre bezeichnet. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass der verdeckte Zugriff auf digitale Geräte nur bei schwersten Straftaten zulässig ist und enge gesetzliche Grenzen benötigt.
BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, der Gesetzgeber müsse nun dringend für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit Anbieter digitaler Dienste und Telekommunikationsunternehmen ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten können, ohne dabei die Rechte der Nutzer zu verletzen.
Besonders kritisch sieht der Verband die Praxis, bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationssystemen offenzuhalten, um Überwachungssoftware wie Staatstrojaner einzusetzen. Rohleder warnte, dass unbekannte Schwachstellen nicht nur Kriminellen, sondern auch staatlichen Akteuren ein Einfallstor bieten und damit die IT-Sicherheit von Bürgern, Unternehmen und Behörden gefährden. Statt diese Lücken zu nutzen, sollten sie sofort an Hersteller gemeldet und zeitnah geschlossen werden.
Angesichts der wachsenden Cyberkriminalität fordert der BITKOM zudem, Ermittlungsbehörden mit mehr Ressourcen und gezielter Ausbildung im Bereich Cybercrime auszustatten. Nur so könnten Täter effektiv verfolgt werden – ohne die digitale Sicherheit aller zu schwächen.