Brüssel. Die Europäische Union hat eine weitere Verordnung verabschiedet, die die Verwendung von Insektenlarven-Mehl in bestimmten Lebensmitteln erlaubt. Die Entscheidung, von der mitunter Brot, Pasta und Milchprodukte betroffen sind, sorgt für Diskussionen, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht und möglicher gesundheitlicher Auswirkungen.
Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittelliste
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Auch der Hinweis, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgeführt sein. Bei der Zulassung greifen die EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln. Es muss klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel ein Insekt enthält (mit lateinischen und deutschen Namen) und auch, in welcher Form (also zum Beispiel als Pulver). Entsprechende Allergiehinweise sind ebenfalls Pflicht.
Hersteller müssen Zulassung beantragen
Insekten werden in vielen Teilen der Welt regelmäßig gegessen, sie sind eine alternative Proteinquelle. In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“. Das sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Im Rahmen der Prüfung jedes Antrags findet eine ausführliche wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Auch die EU-Staaten erhalten den Vorschlag der Kommission zur Zulassung eines Insekts zur Abstimmung, bevor die Kommission eine Zulassung beschließen kann.
Diese Insekten sind zugelassen
Bisher hat die Europäische Kommission vier Zulassungen für Insekten als Lebensmittel erteilt: den Mehlwurm, die Wanderheuschrecke, den sog. Buffalowurm – sowie im Februar 2022 für die Hausgrille (Acheta domesticus) und im Januar 2023 für teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille.
Es ist Entscheidung jeder Verbraucherin und jedes Verbrauchers, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft und konsumiert oder nicht.
Mit Material von europa.eu