Magdeburg. Nach einem mutmaßlich vereitelten Anschlagsplan in Magdeburg haben die Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt einen 21-jährigen Mann in Haft genommen. Der Verdächtige war am vergangenen Freitag von der Polizei in Gewahrsam genommen worden, nachdem Hinweise auf mögliche Anschlagsabsichten bekannt geworden waren. Ziel des schnellen Zugriffs sei es gewesen, einen Angriff auf größere Menschenansammlungen zu verhindern, teilte das Innenministerium mit. Zuerst hatte die „Volksstimme“ über den Fall berichtet.
Nach Angaben von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sitzt der Mann inzwischen in sogenannter Vorbereitungshaft. Diese besondere Form des Gewahrsams gibt den Behörden mehrere Wochen Zeit, um weitere Ermittlungen voranzutreiben und parallel eine Abschiebung vorzubereiten. Grundlage dafür ist Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, der eine Abschiebung erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Ziel sei die Abwehr einer erheblichen Bedrohung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, betonte Zieschang.
Der Verdächtige stammt nach Angaben des Innenministeriums aus Zentralasien und war im Juni 2024 mit einem Visum für einen Au-pair-Aufenthalt nach Deutschland eingereist. Später begann er eine Ausbildung zum Pflegefachmann, auf deren Grundlage er zuletzt über eine Aufenthaltserlaubnis verfügte. Weitere Angaben zu seiner genauen Staatsangehörigkeit machten die Behörden bewusst nicht. Dies solle laufende Maßnahmen – insbesondere die geplante Abschiebung – nicht gefährden, hieß es. Mehrere Herkunftsstaaten hätten in vergleichbaren Fällen darum gebeten, solche Verfahren nicht öffentlich zu machen, um politische Interventionen zu vermeiden.
Die Ermittlungen deuten nach Einschätzung der Behörden auf eine mögliche islamistische Motivation hin. Polizei und Verfassungsschutz hatten den jungen Mann bereits zuvor im Blick, weil sich Anzeichen einer fortschreitenden Radikalisierung gezeigt hätten. So soll er Interesse an Waffen und Schießtrainings bekundet haben, Ende November bei einer Trainingseinrichtung angerufen und Anfang Dezember ein Waffengeschäft in Magdeburg aufgesucht haben. Zudem soll es in seiner Berufsschule zu Auseinandersetzungen über religiöse Themen gekommen sein, bei denen er Anschläge verherrlicht habe.
Konkrete Tatorte oder Zeitpunkte habe der Mann nach bisherigen Erkenntnissen zwar nicht benannt, erklärte LKA-Direktorin Silke Specht. Dennoch hätten sich in den Tagen vor der Festnahme die Hinweise verdichtet, dass von ihm eine ernstzunehmende Gefahr ausgehe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler persönliche IT-Geräte sicher. Diese wurden mit Unterstützung von Islamwissenschaftlern ausgewertet. Dabei seien Inhalte entdeckt worden, die für das Verfahren relevant seien.
Inzwischen ist auch der Generalbundesanwalt in die Abstimmung eingebunden, was die Bedeutung des Falls unterstreicht. Die Landesregierung prüft zudem eine Sondersitzung des Innenausschusses, in der weitere Details erörtert werden könnten. Innenministerin Zieschang dankte den beteiligten Sicherheitsbehörden für den engen Informationsaustausch und das entschlossene Vorgehen. Angesichts der vorliegenden Erkenntnisse sei die Ingewahrsamnahme notwendig und richtig gewesen, sagte sie.


