Handyortung: Polizei verschickt Tausende stille SMS

Foto: pixabay.com/Ingo Kramarek

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Erfurt. Die Thüringer Polizei hat im vergangenen Jahr massiv auf sogenannte „stille SMS“ zurückgegriffen, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Insgesamt wurden 2024 rund 14.600 dieser verdeckten Ortungssignale verschickt – verteilt auf 99 Ermittlungsverfahren. Das geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Landtag hervor.

Ortung ohne Wissen des Betroffenen

„Stille SMS“ sind Kurznachrichten, die für den Empfänger unsichtbar bleiben – kein Ton, keine Anzeige, keine Spur. Doch sobald sie das Gerät erreichen, sendet das Handy automatisch Standortdaten zurück. Die Ermittlungsbehörden erhalten so Informationen über die Mobilfunkzelle, in der sich das Gerät befindet – und damit einen relativ präzisen Hinweis auf den aktuellen Standort des Nutzers.

Diese Technik erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, Personen unauffällig zu überwachen. In Thüringen setzen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Landesamt für Verfassungsschutz auf diese Methode.

Fokus auf organisierte Kriminalität

Der Großteil der Ortungen diente laut Innenministerium der Aufklärung von Straftaten im Bereich Drogenkriminalität, groß angelegtem Betrug sowie Diebstahl. Insgesamt wurden Nachrichten an 132 Betroffene verschickt. Dabei kann es auch zu Mehrfachnennungen kommen, wenn eine Person mehrere Handynummern nutzt.

Der Verfassungsschutz nutzte die stille SMS ebenfalls – allerdings in weit geringerem Umfang. 2024 verschickte der Dienst rund 500 solcher Nachrichten an lediglich drei Zielpersonen.

Gesetzliche Grundlage und Kosten

Die rechtliche Grundlage für den polizeilichen Einsatz ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt den Zugriff auf Standortdaten bei Verdacht auf schwere Straftaten – etwa Mord, Hochverrat, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Der Verfassungsschutz darf auf Basis von Artikel 10 des Grundgesetzes in bestimmten Fällen in das Fernmeldegeheimnis eingreifen – mit richterlicher Genehmigung.

Die Überwachung hat ihren Preis: Die Polizei bezahlte rund 19.000 Euro für die entsprechenden Verträge mit den Mobilfunkanbietern, der Verfassungsschutz etwa 3.700 Euro. Personalkosten sind darin nicht enthalten.

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