Berlin. Die Bundesregierung steht vor einem grundlegenden Umbau der Biomassepolitik – mit spürbaren Folgen für Waldbesitzer, Holzindustrie und Betreiber von Biomasseanlagen. Nach Plänen aus Berlin soll die Biomasseverordnung deutlich verschärft werden. Bestimmte Holzarten würden künftig nicht mehr als förderfähige Biomasse gelten und dürften faktisch kaum noch zur Energieerzeugung verbrannt werden. Betroffen sind vor allem Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Baumstümpfe. Die Pläne sorgen für heftigen Widerstand in der Forst- und Holzwirtschaft – und für Zustimmung bei Umweltverbänden.
Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, klar zu definieren, welche Holzsortimente weiterhin für die energetische Nutzung subventioniert werden dürfen. Ziel der Richtlinie ist es, die Verbrennung von Holz zu begrenzen, das noch stofflich verwertbar wäre – etwa für Bauholz, Möbel oder Holzwerkstoffe. Deutschland hätte diese Vorgaben bereits bis Mai 2025 in nationales Recht überführen müssen und steht nun unter Zeitdruck.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen mehrere Holzsortimente pauschal von der Förderung ausgeschlossen werden. Branchenverbände warnen vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Viele der betroffenen Hölzer seien keineswegs immer problemlos am Markt absetzbar. Gerade bei schwankender Nachfrage oder regionalen Engpässen würden diese Sortimente bislang sinnvoll in Biomasseanlagen genutzt. Fielen diese Verwertungswege weg, drohten Einnahmeverluste für Waldbesitzer und Versorgungsprobleme für Biomassekraftwerke.
Die Bundesregierung argumentiert hingegen mit Klima- und Naturschutz. Hochwertiges Holz binde über lange Zeit CO₂, etwa wenn es im Bau eingesetzt werde. Wird es stattdessen verbrannt, gelangt das gespeicherte Kohlendioxid sofort in die Atmosphäre. Auch Wurzelholz und Baumstümpfe sollen stärker geschützt werden: Sie gelten als wichtige Elemente für Bodenfruchtbarkeit, Nährstoffspeicherung und Biodiversität im Wald. Ihr Verbleib im Ökosystem stärke langfristig die Widerstandsfähigkeit der Wälder.
Unterstützung erhalten die Pläne von Umweltverbänden wie dem NABU. Sie kritisieren seit Langem, dass Holzverbrennung in der EU häufig als klimaneutral eingestuft werde, obwohl sie kurzfristig erhebliche CO₂-Emissionen verursacht. Gleichzeitig nähmen Holzeinschläge zu, was den Druck auf die Wälder weiter erhöhe. Eine Einschränkung der energetischen Holznutzung sei daher notwendig, um Wälder als CO₂-Senken zu erhalten und den Umstieg auf effizientere, emissionsärmere Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Geothermie zu beschleunigen.
Zusätzlich verschärfen EU und Bund die Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen. Vor allem ältere und ineffiziente Anlagen geraten dadurch zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Experten raten, die ohnehin begrenzte Holzmenge gezielt in modernen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einzusetzen, die deutlich höhere Wirkungsgrade erreichen als klassische Einzelöfen oder kleine Heizkessel.
Der Konflikt zeigt: Holz als erneuerbarer Energieträger steht politisch und gesellschaftlich neu zur Debatte. Während Umwelt- und Klimaschützer strengere Regeln fordern, warnt die Branche vor Strukturbrüchen. Die Entscheidung über die neue Biomasseverordnung dürfte damit zu einem zentralen Streitpunkt der deutschen Energie- und Klimapolitik werden.


