Zivile Verteidigung

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Zur Zivilen Verteidigung gehören alle Maßnahmen, die den Schutz der Zivilbevölkerung, lebenswichtiger Einrichtungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Krisen- und Kriegszeiten zum Ziel haben. Sie ist Teil der Gesamtverteidigung eines Staates und ergänzt die militärische Verteidigung.

Ziele der Zivilen Verteidigung sind unter anderem der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Krieg, Terroranschlägen oder Katastrophen (z. B. Luftangriffe, ABC-Waffen, Cyberangriffe), die Aufrechterhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit (z. B. durch Notfallregierungen, Schutz kritischer Infrastrukturen), die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern (z. B. Lebensmittel, Wasser, medizinische Versorgung), die Organisation von Hilfe und Rettung (z. B. Katastrophenschutz, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste) sowie die Information der Bevölkerung über Verhaltensregeln im Ernstfall (z. B. durch Sirenen, Warn-Apps, Notfallpläne).

ZU den typische Elementen der Zivilen Verteidigung gehören unter anderem Luftschutz und Bunkerwesen, der Katastrophenschutz, diverse Zivilschutzübungen, Notfallpläne für Energie- und Wasserversorgung, Warnsysteme (z. B. Sirenen, Cell Broadcast) sowie Schulungen und Aufklärung (z. B. „Ratgeber für Notfallvorsorge“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz)

Die zivile Verteidigung ist ein Teil des Bevölkerungsschutzes und wird u. a. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert. Sie basiert auf dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).