Änderung bei Überweisungen kommt im Herbst

Foto: pixelio.de/Thorben Wengert

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Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa sollen künftig besser vor Überweisungsbetrug geschützt werden. Ab dem 9. Oktober 2025 wird in Deutschland eine neue Sicherheitsmaßnahme eingeführt: Bei jeder Überweisung erfolgt künftig ein automatischer Abgleich zwischen Empfängernamen und IBAN – ein Schritt, der lange überfällig scheint.

Bislang reichte allein die IBAN aus, um Geld zu transferieren. Der Name des Empfängers hatte keine technische Relevanz – ein Einfallstor für Betrüger, die sich unter falschen Namen, aber mit abweichenden Kontodaten Geld erschlichen haben. Diese Lücke wird nun geschlossen.

Ampelsystem soll Klarheit schaffen

Mit einem einfach verständlichen Ampelsystem soll künftig erkennbar sein, ob der Empfängername mit der IBAN zusammenpasst. Im Online-Banking ebenso wie am Bankschalter wird dabei angezeigt:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein – die Überweisung gilt als sicher.
  • Gelb: Es gibt kleinere Abweichungen – etwa einen Zahlendreher oder vertauschte Namen – hier sollte geprüft werden.
  • Rot: Die Daten passen nicht zusammen – eine Warnung wird angezeigt.
  • Kein Signal: Technischer Fehler – Rücksprache mit der Bank empfohlen.

Kein Extra-Kostenaufwand für Kundinnen und Kunden

Die Einführung des Abgleichsystems soll für Verbraucher kostenfrei sein. Die Maßnahme ist Teil eines europäischen Sicherheitspakets im Zahlungsverkehr. Ab Juli 2027 soll die Regelung EU-weit verbindlich gelten – unabhängig von der Währung.

Kein Schutz bei Überweisungen nach Großbritannien und in die Schweiz

Nicht alle Länder ziehen mit. Großbritannien und die Schweiz haben angekündigt, die neue Regelung nicht zu übernehmen. Wer dorthin überweist, muss weiterhin besonders wachsam sein – gerade bei betrügerischen Inkasso-Schreiben, die oft auf ausländische Konten abzielen.

Der automatisierte Empfängerdaten-Abgleich ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Finanzbetrug. Gerade in Zeiten zunehmender Cyberkriminalität bietet er einen längst überfälligen Schutzmechanismus für Bankkundinnen und -kunden.

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