Sprengung der Akw-Kühltürme Gundremmingen fix

Foto: Felix König/CC BY-SA 3.0

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Gundremmingen. Die markanten Kühltürme des ehemaligen Atomkraftwerks Gundremmingen, die seit Jahrzehnten die Skyline der Region prägen, werden noch in diesem Jahr verschwinden. Die bayerische Behörde hat die Sprengung der beiden Türme jetzt genehmigt, die für die zweite Jahreshälfte geplant ist.

Strenge Sicherheits- und Umweltauflagen

Das Kraftwerk wurde in mehreren Blöcken betrieben, wobei die Blöcke B und C bis 2017 in Betrieb waren. Block A wurde bereits 1977 stillgelegt. Der Rückbau umfasst verschiedene Phasen, darunter die Demontage von Anlagen und die Entsorgung von radioaktiven Materialien. Dies geschieht unter strengen Sicherheits- und Umweltauflagen. Der Rückbau erfolgt unter Berücksichtigung der höchsten Sicherheitsstandards, um die Gesundheit von Arbeitern und Anwohnern zu schützen und Umweltauswirkungen zu minimieren.

Radioaktive Abfälle, die während des Rückbaus anfallen, müssen sicher gelagert und entsorgt werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Nach dem vollständigen Rückbau wird das Gelände in der Regel für andere Nutzungen freigegeben, wobei auch hier Umwelt- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.

Bürgermeister Tobias Bühler (CSU) kommentierte die bevorstehende Sprengung, die noch in diesem Jahr ausgeführt werden soll: „Sie waren nicht nur für die Gemeinde, sondern für die ganze Region ein Zeichen, nachdem sie in den 1980er Jahren erbaut wurden.“ Der Abbau der Kühltürme markiert das Ende einer Ära in der Region und symbolisiert den Übergang zu einer neuen Energiepolitik.

Zwischenlager für Brennelemente

Am Standort befindet sich neben den Blöcken B und C ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in CASTOR-Behältern. Es ging 2006 in Betrieb und bietet Stellplätze für maximal 192 Behälter. Das Standortzwischenlager (SZL) wurde entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung zum 1. Januar 2019 an die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) übertragen.

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