Berlin. Nach jahrelanger Beobachtung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitag (02.05.) eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die Alternative für Deutschland (AfD) wird nun offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dies bedeutet, dass der Inlandsgeheimdienst künftig die gesamte Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen darf – inklusive des Einsatzes von V-Leuten, Observationen und dem Zugriff auf Telekommunikationsdaten.
Begründung: Menschenwürdefeindliche Ausrichtung der Partei
In seiner Begründung spricht das BfV in seinem über 1.000 Seiten starken Gutachten von einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Die AfD vertrete laut Behörde in weiten Teilen rassistische, völkische und demokratiefeindliche Positionen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Diese Entwicklung sei nicht nur auf einzelne Landesverbände oder Gruppierungen innerhalb der Partei beschränkt, sondern inzwischen „strukturprägend für die gesamte AfD“.
Die Behörde verweist in ihrem Bericht auf zahlreiche Belege, unter anderem systematische Hetze gegen Migranten, relativierende Aussagen zum Nationalsozialismus und Versuche, das parlamentarische System von innen heraus zu delegitimieren. Auch die Nähe führender AfD-Vertreter zu bekannten rechtsextremen Akteuren wie der „Identitären Bewegung“ oder der Gruppierung „Der Dritte Weg“ habe eine Rolle gespielt.
Wie BILD berichtet, soll Innenministerin Nancy Faeser selbst massiv auf die Tube gedrückt haben, um das Gutachten-Urteil noch vor dem Machtwechsel von Rot-Grün auf Schwarz-Rot am Dienstag zu veröffentlichen. Und weiter noch: Nach Aussagen aus Unions- und Sicherheitskreisen ließ sie den Bericht in ihrem Ministerium juristisch nicht prüfen! Dabei haben Ministerium und Ministerin ausdrücklich auch die Fachaufsicht über den Inlandsnachrichtendienst.
Juristische Gegenwehr angekündigt
Die AfD weist die Einstufung entschieden zurück. Parteichef Tino Chrupalla kündigte noch am Freitag an, „alle rechtlichen Mittel“ gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes auszuschöpfen. Die Partei sehe sich „zu Unrecht kriminalisiert“ und sprach von einem „politisch motivierten Akt, der die Opposition schwächen solle“. Man werde juristisch gegen die neue Bewertung vorgehen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. AfD-Politiker werfen dem BfV vor, nicht neutral zu agieren, sondern als „verlängerter Arm der Regierung“ zu handeln. Insbesondere mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland sieht sich die Partei unter „politischem Beschuss“.
Politische Reaktionen
Die Reaktionen aus Politik und Gesellschaft fallen unterschiedlich aus. Während Politiker von SPD, Grünen, FDP und Union die Entscheidung des Verfassungsschutzes mehrheitlich begrüßten und als konsequenten Schritt im Kampf gegen Rechtsextremismus bezeichneten, warnen Bürgerrechtsorganisationen vor einer „politischen Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes. Gleichzeitig betonen Verfassungsexperten, dass die Einstufung als „gesichert extremistisch“ auf einer hohen Beweisschwelle beruht. Das BfV dürfe diese Bewertung nur nach sorgfältiger Prüfung und umfassender Beweislage treffen. Laut dem Amt sei genau dies in den vergangenen Jahren geschehen.
Bedeutung der Entscheidung
Die neue Einstufung hat weitreichende Konsequenzen: Behörden können enger zusammenarbeiten, zivilgesellschaftliche Akteure erhalten klare Orientierung, und auch für den Verfassungsschutz selbst eröffnet sich ein breiteres Handlungsspektrum. Besonders brisant: Auch Beamte, Soldaten oder Polizisten mit AfD-Nähe könnten durch die Entscheidung nun verstärkt überprüft werden.
Ob und wie die juristische Auseinandersetzung ausgeht, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Mit der Neubewertung des Verfassungsschutzes tritt die Auseinandersetzung mit der AfD in eine neue, schärfere Phase.