Neue Meldepflicht für Auslandsüberweisungen

Foto: pixabay.com/Wolfgang Eckert

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Seit Januar 2025 gelten neue Vorschriften für Geldtransfers ins und aus dem Ausland. Wer größere Beträge überweist, muss jetzt aufpassen: Ab einem Betrag von 50.000 Euro greift eine Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank. Diese Änderung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen – und Unwissenheit kann teuer werden.

50.000-Euro-Grenze ersetzt frühere Schwelle

Bis Ende 2024 galt eine Meldegrenze von 12.500 Euro. Mit der Anhebung auf 50.000 Euro soll der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen reduziert werden, insbesondere im Mittelstand. Dennoch bleiben die Meldepflichten bestehen – und zwar für sämtliche Zahlungsarten, nicht nur klassische Überweisungen. Auch Kartenzahlungen, Lastschriften oder Bargeldtransfers, etwa bei Immobilienkäufen oder Investitionen im Ausland, sind betroffen.

Achtung bei Geldbewegungen ins Ausland

Die Meldefrist ist knapp: Spätestens bis zum siebten Werktag des Folgemonats muss die Transaktion der Bundesbank gemeldet werden. Wer das versäumt oder unvollständig meldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar noch teurer werden.

Auch Zahlungen aus dem Ausland sind meldepflichtig

Wichtig zu wissen: Die Meldepflicht gilt in beide Richtungen. Wer zum Beispiel von Familienangehörigen im Ausland – etwa aus den USA oder Kanada – eine größere Geldsumme erhält, muss diese Zahlung ebenfalls melden. Gleiches gilt für Investitionen in ausländische Aktien oder für Überweisungen an Kryptobörsen mit Sitz außerhalb Deutschlands.

Ausnahmen und Hilfsangebote

Nicht meldepflichtig sind unter anderem Überweisungen zwischen eigenen Konten im In- und Ausland, kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten sowie Im- und Exportgeschäfte.

Privatpersonen können bei Unsicherheiten die kostenfreie Hotline der Bundesbank nutzen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Meldungen über ein spezielles Online-Portal abzugeben – vollständig, korrekt und fristgerecht.

Gut informieren, um hohe Strafen zu vermeiden

Was zunächst nach einer bloßen Formalie klingt, kann bei Unachtsamkeit schnell teuer werden. Wer größere Geldbeträge ins Ausland überweist oder erhält, sollte sich im Vorfeld genau über die Pflichten informieren – um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die neue 50.000-Euro-Schwelle mag großzügiger erscheinen, bleibt aber eine klare rechtliche Grenze.

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